Verpflichtendes Identifikationssystem einführen


Antrag: SPD-Fraktion dringt auf Maßnahmen zur Eindämmung der Glücksspielsucht
Gemeinsam mit den Ländern müsse die Regierung die Sperrdatei mit der Möglichkeit der Selbst- und Fremdsperre für Süchtige auch auf den Bereich der Geldspielautomaten ausweiten


(14.07.11) - Die SPD-Fraktion will die Glücksspielsucht wirksamer bekämpfen. In einem Antrag (17/6338) drängen die Abgeordneten die Bundesregierung, das staatliche Glücksspielmonopol zu erhalten und auf die Länder einzuwirken, keine Erweiterung des Glücksspielmarktes zuzulassen. Gemeinsam mit den Ländern müsse die Regierung zudem die Sperrdatei mit der Möglichkeit der Selbst- und Fremdsperre für Süchtige auch auf den Bereich der Geldspielautomaten ausweiten.

Weiter heißt es in dem Antrag, auf Basis der Empfehlungen eines bei der Drogenbeauftragten der Bundesregierung einzurichtenden Beirates solle ein verpflichtendes Identifikationssystem für den Bereich der Geldspielautomaten eingeführt werden, das ein Sperrsystem ermöglicht. Sicherzustellen sei, dass nur volljährige Personen an den Glücksspielautomaten spielen können. Auch müssten Manipulationen an den Spielgeräten ausgeschlossen und auf suchtverschärfende Geldkartenfunktionen verzichtet werden, betont die SPD.

Die Abgeordneten verlangen, bis zur Einführung des neuen Sperr- und Warnsystems eine Ausweispflicht für das Spiel an Geldspielautomaten in Spielhallen sowie in gastronomischen Betrieben einzuführen. Außerdem müsse im Rahmen einer

Novellierung der Spielverordnung der maximale Verlust pro Stunde und Automat von bisher 80 auf 40 Euro begrenzt werden. Laut Antrag soll die maximale Gewinnmöglichkeit pro Stunde und Automat von derzeit 500 auf 250 Euro gesenkt werden. Die Mindestdauer pro Spiel solle von 5 auf 15 bis 20 Sekunden angehoben werden. Ferner fordert die Fraktion, nach einer Stunde Spiel alle Vorgänge in der fünfminütigen Spielpause auf Null zu stellen. Verstöße gegen die Ausweispflicht, das Umgehen der Zwangspause durch Gerätewechsel sowie das gleichzeitige Spielen an mehreren Geldspielautomaten wollen die Sozialdemokraten in den Katalog der Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit aufnehmen.

Zur Begründung heißt es, die Suchtgefahr durch Geldspielautomaten werde durch eine Reduzierung der suchtfördernden Merkmale der Geräte erreicht, insbesondere durch eine Verlangsamung des Spiels und niedrigere Grenzen für die maximalen Gewinne und Verluste pro Stunde. Die Abgeordneten verweisen darauf, dass es einer wissenschaftlichen Studie zufolge in Deutschland rund 500.000 pathologische Glücksspieler und rund 800.000 problematische Spieler gibt. Rund drei Millionen Menschen erfüllten ein oder zwei Kriterien für risikoreiches Glücksspielen. Weiter heißt es, Glücksspielsucht könne für Betroffene und deren Familien dramatische psychische und materielle Folgen haben wie Verschuldung, Kriminalität oder im schlimmsten Fall sogar Suizid. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen