Verpflichtendes Identifikationssystem einführen


Antrag: SPD-Fraktion dringt auf Maßnahmen zur Eindämmung der Glücksspielsucht
Gemeinsam mit den Ländern müsse die Regierung die Sperrdatei mit der Möglichkeit der Selbst- und Fremdsperre für Süchtige auch auf den Bereich der Geldspielautomaten ausweiten


(14.07.11) - Die SPD-Fraktion will die Glücksspielsucht wirksamer bekämpfen. In einem Antrag (17/6338) drängen die Abgeordneten die Bundesregierung, das staatliche Glücksspielmonopol zu erhalten und auf die Länder einzuwirken, keine Erweiterung des Glücksspielmarktes zuzulassen. Gemeinsam mit den Ländern müsse die Regierung zudem die Sperrdatei mit der Möglichkeit der Selbst- und Fremdsperre für Süchtige auch auf den Bereich der Geldspielautomaten ausweiten.

Weiter heißt es in dem Antrag, auf Basis der Empfehlungen eines bei der Drogenbeauftragten der Bundesregierung einzurichtenden Beirates solle ein verpflichtendes Identifikationssystem für den Bereich der Geldspielautomaten eingeführt werden, das ein Sperrsystem ermöglicht. Sicherzustellen sei, dass nur volljährige Personen an den Glücksspielautomaten spielen können. Auch müssten Manipulationen an den Spielgeräten ausgeschlossen und auf suchtverschärfende Geldkartenfunktionen verzichtet werden, betont die SPD.

Die Abgeordneten verlangen, bis zur Einführung des neuen Sperr- und Warnsystems eine Ausweispflicht für das Spiel an Geldspielautomaten in Spielhallen sowie in gastronomischen Betrieben einzuführen. Außerdem müsse im Rahmen einer

Novellierung der Spielverordnung der maximale Verlust pro Stunde und Automat von bisher 80 auf 40 Euro begrenzt werden. Laut Antrag soll die maximale Gewinnmöglichkeit pro Stunde und Automat von derzeit 500 auf 250 Euro gesenkt werden. Die Mindestdauer pro Spiel solle von 5 auf 15 bis 20 Sekunden angehoben werden. Ferner fordert die Fraktion, nach einer Stunde Spiel alle Vorgänge in der fünfminütigen Spielpause auf Null zu stellen. Verstöße gegen die Ausweispflicht, das Umgehen der Zwangspause durch Gerätewechsel sowie das gleichzeitige Spielen an mehreren Geldspielautomaten wollen die Sozialdemokraten in den Katalog der Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit aufnehmen.

Zur Begründung heißt es, die Suchtgefahr durch Geldspielautomaten werde durch eine Reduzierung der suchtfördernden Merkmale der Geräte erreicht, insbesondere durch eine Verlangsamung des Spiels und niedrigere Grenzen für die maximalen Gewinne und Verluste pro Stunde. Die Abgeordneten verweisen darauf, dass es einer wissenschaftlichen Studie zufolge in Deutschland rund 500.000 pathologische Glücksspieler und rund 800.000 problematische Spieler gibt. Rund drei Millionen Menschen erfüllten ein oder zwei Kriterien für risikoreiches Glücksspielen. Weiter heißt es, Glücksspielsucht könne für Betroffene und deren Familien dramatische psychische und materielle Folgen haben wie Verschuldung, Kriminalität oder im schlimmsten Fall sogar Suizid. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen