Gesetzliche Vergütungsansprüche einführen
Urheberrecht muss nach Ansicht der Linksfraktion umfassend modernisiert werden
Rechtliche Stellung der Urheber im Verwertungsprozess verbessern
(14.07.11) - Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung auf, die Initiative für eine "umfassende Modernisierung" des Urheberrecht (UrhR) zu ergreifen. Dazu hat die Fraktion einen Antrag (17/6341) vorgelegt. Es sollten geeignete Formen gefunden werden, um die Öffentlichkeit "in besonderem Maße in die Beratungen einzubeziehen".
Hierfür seien digitale Medien eine sinnvolle Basis, argumentiert die Fraktion. Ziel der Initiative solle sein, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit die es gelinge, die rechtliche Stellung der Urheber im Verwertungsprozess zu verbessern. Es müssten unter anderem unabdingbare sowie von Verbotsrechten unabhängige gesetzliche Vergütungsansprüche eingeführt werden. Somit werde sichergestellt, dass Urheber gemäß dem Beteiligungsprinzip in allen Fällen der kommerziellen Werknutzung angemessen vergütet werden. Weiter seien Maßnahmen zur Sicherung eines freien und ungehinderten Zugangs zu Informationen und Wissen zu ergreifen. Es seien weiter die Rechte von Nutzern, insbesondere im nichtkommerziellen Bereich, zu stärken.
Die Linksfraktion stellt fest, das geltende UrhR stoße im Zeitalter der Digitalisierung an seine Grenzen. Den grundsätzlichen Anspruch, Kreativschaffende zu schützen und ihre Vergütung zu sichern, könne es immer weniger einlösen. Zudem werde es den veränderten technischem Gegebenheiten und "Akteurskonstellationen" einer digitalisierten Gesellschaft nicht mehr gerecht. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.