Versorgungsauftrag der Krankenversicherung?


Grüne wollen Versorgungslücken nach Krankenhausaufenthalt schließen
GKV machte geltend, dass es bislang kein konkretes Zahlenmaterial über tatsächliche Versorgungslücken gebe


(30.03.11) - Ob die Versorgung von Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt verbessert werden muss, ist bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit gegensätzlich beurteilt worden. Während die meisten Sozialverbände eine Versorgungslücke für manche Patienten nach der Entlassung aus dem Krankenhaus erkennen, lehnt der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) eine gesetzliche Leistungsausweitung ab. Diese würde vom originären Versorgungsauftrag der Krankenversicherung abweichen.

Gegenstand der Anhörung war ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Versorgungslücke nach Krankenhausaufenthalt und ambulanter medizinischer Behandlung schließen" (17/2924).

Zustimmung zu dem Gesetzentwurf äußerten vor allem die Caritas und die Diakonie. Sie betonen, dass ein "Paradigmenwechsel" hin zur ambulanten Versorgung von Kranken seit der Einführung des "Diagnosebezogene Fallgruppensystems" (DRG) im Jahr 2003 stattgefunden habe. Umso mehr sei nach einer geringeren stationären Verweildauer häusliche Pflege empfehlenswert. In der Realität könnten die Kranken gegenüber den Krankenkassen ihren Anspruch nach häuslicher Krankenpflege, wie in § 37 Absatz 1 SGB V geregelt, oft gar nicht oder nur schwer durchsetzen.

Der Sozialverband Deutschlands sprach in diesem Zusammenhang sogar von einer "konkreten" Versorgungslücke und schlägt für die Zukunft die Einrichtung eines qualifizierten Überleitungs- und Entlassungsmanagement vor. Bestehende ambulante Behandlungseinrichtungen sollen stärker verpflichtet und miteinbezogen werden. Der Medizinische Dienst wies darauf hin, dass das Versorgungsmanagement umso besser klappe, je schwerer der konkrete Fall sei.

Die GKV machte hingegen geltend, dass es bislang kein konkretes Zahlenmaterial über tatsächliche Versorgungslücken gebe. Würde §37 gemäß des Antrages von Bündnis 90/Die Grünen geändert, kämen auf die Krankenkassen zudem Ausgabenzuwächse zu, "die nicht quantifizierbar" seien.

Der Experte Prof. Gerd Glaeske vom Zentrum für Sozialpolitik äußerte in einer schriftlichen Stellungnahme Zweifel daran, ob die Änderung des §37 überhaupt geeignet sei, um "die ohne Zweifel bestehende Versorgungslücke" zu schließen und nicht vielmehr die Änderung des §38 zum Thema “Haushaltshilfe" diskutiert werden müsse.

Der AOK-Sachverständige Manfred Adryan wies darauf hin, dass man den Patienten schon vor der Operation im Krankenhaus darüber aufklären müsste, was nach seiner Entlassung "auf ihn zukommt". Viel hänge davon ab, ob der einzelne Patient seine Pflege frühzeitig durch Familie und Nachbarn organisieren könnte. Adryan sagte: "Aber wenn man vorher nicht weiß, was auf einen zukommt, kann man die Dinge nicht regeln". (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen