Nachwehen der Plagiats-Affäre von zu Guttenberg


"Betrug und Diebstahl geistigen Eigentums in der Wissenschaft sind keine Bagatelldelikte sind und nicht ohne Konsequenzen bleiben"
Grüne sorgen sich um die Qualitätssicherung bei Promotionen


(30.03.11) - Die Deutsche Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "öffentlich und unmissverständlich" klarstellen, dass "Betrug und Diebstahl geistigen Eigentums in der Wissenschaft keine Bagatelldelikte sind und nicht ohne Konsequenzen bleiben dürfen". In einem entsprechenden Antrag (17/5195) fordern die Abgeordneten unter anderem Maßnahmen zum Schutz vor Täuschung in der Wissenschaft sowie Empfehlungen für mögliche Konsequenzen und Sanktionen.

Besondere Aufmerksamkeit müsse "dem Schutz vor 'Copy and Paste'-Technik" gewidmet werden, heißt es weiter. Diese habe durch die "Internetrevolution als Arbeitstechnik" um sich gegriffen.

Außerdem soll die Bundesregierung laut Antrag gemeinsam mit den Ländern auf einheitliche Qualitätsstandards hinwirken. Künftig sollten die Promovierenden an allen Universitäten eine eidesstattliche Erklärung unterzeichnen, mit der sie bestätigen "die Arbeit selbstständig und lediglich unter Benutzung der angegebenen Quellen und Hilfsmittel abgefasst zu haben".

Zudem müsse die Bewertung von Doktorarbeiten objektiviert werden, etwa indem die wissenschaftliche Gemeinde als Ganzes stärker in die Verantwortung genommen werde.

Damit das hohe Ansehen von Promotionen an deutschen Hochschulen weiterhin erhalten bleibe, müsse die Bundesregierung ihrer Gesamtverantwortung für das deutsche Wissenschaftssystem gerecht werden, betonen die Abgeordneten. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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