BaFin solle zusätzliche Kompetenzen erhalten


Ausweitung und Verbesserung der Finanzmarktaufsicht: Finanzmärkte besser regulieren, um Krisen künftig zu verhindern
Auf europäischer Ebene soll die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass eine Finanzumsatzsteuer eingeführt wird


(08.01.09) - Eine Ausweitung und Verbesserung der Finanzmarktaufsicht fordern Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (16/11441). In Zukunft müssten auch über Zweckgesellschaften laufende Bankgeschäfte in die Aufsicht mit einbezogen werden. Finanzinstitute dürften keine Risiken auslagern, von denen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nichts wisse und gegen die sie auch nichts unternehmen könne.

Es könne nicht sein, dass die BaFin vor gewissen Bankaktivitäten die Augen verschließen müsse, "weil diese angeblich in eine 'Aufsichtslücke' fallen", schreibt die Fraktion. Die BaFin müsse außerdem von der Bundesbank die alleinige Zuständigkeit und endgültige Kompetenz für die Bankenaufsicht übernehmen.

Auf europäischer Ebene soll die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass eine Finanzumsatzsteuer eingeführt wird. Damit könnten die Finanzmärkte stabilisiert und an der Finanzierung des Gemeinwohls beteiligt werden. "Durch diese Steuer wird das Tempo auf den Finanzmärkten reduziert und werden Kursausschläge nach oben und unten verringert", schreiben Bündnis 90/ Die Grünen.

Wenn Banken verbriefte Kredite auf den Markt bringen, müssten sie in Zukunft mindestens 10 Prozent in den eigenen Büchern halten. Das führe zu einem umsichtigeren Umgang der Banker im Kredithandel als bisher, betont die Fraktion. Bei Rating-Agenturen müssten Interessenskonflikte vermieden werden. Die Konstruktion von Finanzprodukten und deren Bewertung müsse getrennt erfolgen.

Zur Begründung ihrer Forderungen schreibt die Fraktion, der Finanzmarktstabilisierungsfonds sei eine Rettungsmaßnahme für den aktuellen Notfall. Der Staat gebe damit Milliardenbeträge an Banken, die noch immer nach den alten Regeln des Finanzmarktes arbeiten würden. Jahrelang hätten sich Finanzinstitute und Wirtschaftsverbände, aber auch Union und FDP, gegen eine bessere Regulierung gewehrt. Der Steuerzahler erhalte jetzt die Rechnung: Während die enormen Gewinne selbstverständlich privatisiert worden seien, solle der Staat für die Verluste aufkommen.

"So kann es nicht weitergehen", stellt die Fraktion fest. Der Gesetzgeber müsse sicherstellen, dass Ad-hoc-Maßnahmen wie der Finanzmarktstabilisierungsfonds in Zukunft nicht mehr notwendig seien. Dies gehe aber nur, wenn die Finanzmärkte neue Regeln erhalten würden. Nur stabile Märkte würden das Vertrauen der Anleger verdienen. Alle Akteure auf den Finanzmärkten müssten in Zukunft wissen, was in den angebotenen und verkauften Produkten drin sei. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Vereinsversammlungen künftig hybrid möglich

    Vereine sollen künftig grundsätzlich hybride Mitgliederversammlungen einberufen dürfen. Die Teilnahme und Ausübung von Mitgliedsrechten soll dann sowohl in Präsenz als auch virtuell möglich sein. Zudem sollen durch Beschluss der Mitglieder auch rein virtuelle Versammlungen einberufen werden können.

  • Steuerflucht effektiv bekämpfen

    Der Finanzausschuss hat dem von der Deutscher Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. August 2020 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über den Austausch länderbezogener Berichte (20/5021) zugestimmt. Für den Entwurf stimmten in der vom Vorsitzenden Alois Rainer (CSU) geleiteten Sitzung die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Die Fraktion Die Linke enthielt sich.

  • Ausbildung einer einheitlichen Rechtspraxis

    Der Rechtsausschuss hat den Regierungsentwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe" (20/3449, 20/3715) in geänderter Fassung beschlossen. Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.

  • Schutz Kritischer Infrastrukturen

    Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegen "Eckpunkte für das Kritis-Dachgesetz" (20/5491) vor. Danach wird mit dem Kritis-Dachgesetz zum ersten Mal das Gesamtsystem zum physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen (Kritis) in Deutschland in den Blick genommen und im Rahmen der dem Bund zustehenden Zuständigkeiten gesetzlich geregelt.

  • Zu einem "Anti-Littering-Fonds" ausbauen

    Die von der Bundesregierung geplante Abgabe für Hersteller von Einweg-Plastikprodukten wird von Experten mehrheitlich positiv bewertet. Gleichwohl rieten die Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz auch zu Nachbesserungen am Gesetzentwurf, mit dem die europäischen Richtlinie zur "Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt" (20/5164) umgesetzt werden soll.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen