FDP will Anlegerentschädigung neu geregelt wissen


Gesetzentwurf zur Novellierung des gesamten Anlegerentschädigungsrechts in Deutschland gefordert
Bund habe das zu späte Einschreiten der BaFin im Fall Phoenix Kapitaldienst GmbH politisch zu verantworten


(08.01.09) - Die deutsche Bundesregierung soll unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Novellierung des gesamten Anlegerentschädigungsrechts vorlegen. Dies fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (16/11458). Es müsse ein System geschaffen werden, das die Interessen sämtlicher von der EU-Anlegerentschädigungsrichtlinie erfassten Anleger und Wertpapierfirmen angemessen berücksichtige.

Die Bundesregierung müsse sich außerdem dem Aufsichtsversagen im Fall "Phoenix" stellen. Wie die FDP-Fraktion weiter schreibt, habe der Bund das zu späte Einschreiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Fall Phoenix Kapitaldienst GmbH politisch zu verantworten. Von der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) sei bisher nur eine kleine Minderheit der betroffenen Anleger entschädigt worden.

Obwohl den Anlegern nach dem Einlagensicherungs- und Anlagerentschädigungsgesetz eine Entschädigung zustehe, würde die große Mehrheit seit über drei Jahren auf die ihnen zustehende Entschädigung warten. Auch die Mitglieder der Entschädigungseinrichtung EdW würden unter der Ungewissheit leiden, in welcher Höhe sie zu Sonderbeträgen herangezogen werden, um den von ihnen nicht zu verantwortenden Fall Phoenix zu regulieren. Es gehe um einen Gesamtfinanzierungsbedarf von über 200 Millionen Euro, schreibt die FDP-Fraktion. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen