Über das EU-Verbot von Glühbirnen informieren
Sind das EU-Verbot von Glühbirnen und die Öko-Bilanz von Energiesparlampen kontraproduktiv?
Einem klimapolitischen Effekt stehe die bis 2020 festgelegte CO2-Obergrenze im EU-Emissionshandel entgegen
(12.01.09) - Das EU-Verbot von Glühbirnen und die Öko-Bilanz von Energiesparlampen sind Thema einer Kleinen Anfrage (16/11471) der FDP-Fraktion. Danach will die Europäische Kommission schrittweise die Verwendung von Glühlampen verbieten. Nach dem EU-Beschluss sollen ab September 2009 Glühlampen mit mehr als 100 Watt aus dem Handel genommen werden, schreibt die Fraktion.
Anfang 2010 sollen solche mit mehr als 40 Watt und zwei Jahre später auch schwächere Lampen folgen. Von dem Verbot und einem Ersatz sogenannter Energiesparlampen erhoffe sich die EU-Kommission eine Verringerung des Strombedarfs zu Beleuchtungszwecken, was zu einer jährlichen Einsparung von 23 Millionen Tonnen Treibhausgas führen soll, heißt es in der Kleinen Anfrage.
Die FDP will nun von der Bundesregierung wissen, ob sie den "Ausstiegsbeschluss" aus der Glühbirne mittrage und welche Erkenntnisse ihr zur Ökobilanz von Energiesparlampen im Vergleich zu Glühbirnen vorlägen.
Vorbemerkungen der FDP
Die Europäische Kommission will schrittweise die Verwendung von Glühlampenverbieten. Nach dem EU-Beschluss sollen ab September 2009 Glühlampen mit mehr als 100Watt aus dem Handel genommen werden. Anfang 2010 folgen solche mit mehr als 40 Watt und zwei Jahre später auch schwächere Lampen.
Von dem Verbot und einem Ersatz durch so genannte Energiesparlampen erhofft sich die EU-Kommission eine Verringerung des Strombedarfs zu Beleuchtungszwecken, was zu einer jährlichen Einsparung von 23 Mio. Tonnen Treibhausgasführen soll. Energiesparlampen verringern vorbehaltlich eines konstant bleibenden Nutzungsverhaltens den Energieverbrauch im Haushalt und tragen damit zur Senkung der individuellen Stromrechnung sowie möglicherweise zu einer Entlastung der Kraftwerkskapazitäten bei.
Einem klimapolitischen Effekt steht aber die bis 2020 festgelegte CO2-Obergrenze im EU-Emissionshandel entgegen. Sollte die Außerbetriebnahme konventioneller Glühlampen tatsächlich dazuführen, dass fossil befeuerte Kraftwerke in der Leistung gedrosselt werden können und so weniger CO2 emittiert wird, so hätte dies zur Folge, dass die Stromproduzenten entsprechend weniger Emissionszertifikate benötigen. Die damit frei werdenden Emissionsrechte würden sie an der Emissionsbörse veräußern.
Mit anderen Worten: die Emissionsreduktion, die in den Kraftwerken erfolgt, würde dazu genutzt, an anderer Stelle – nämlich im Industriebereich – mehr CO2emittieren zu können. Ein Verbot von Glühlampen innerhalb des Emissionshandelssystems führt also in der Gesamtbetrachtung nicht zu einer Emissionssenkung, sondern zu einer Emissionsverlagerung.
Bei einem ordnungsrechtlichen Eingriff muss auch die Gesamt-Ökobilanz betrachtet werden. Ein Artikel in der Zeitschrift "Öko-Test" vom 10. Dezember2008 setzt sich mit möglichen Problemen von Energiesparlampen auseinander. Als Probleme werden aufgezählt: falsche Herstellerangaben über die tatsächlichmöglichen Einsparungen, eine geringere und im Gebrauch nachlassende Helligkeit und Empfindlichkeit gegen häufiges An- und Ausschalten. Da nur zehn Prozent der Haushalte die Energiesparlampen korrekt als Sondermüll entsorgten, drohe ferner hochgiftige Quecksilberbelastungen in der Umwelt.
(Deutscher Bundestag: FDP: ra)
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