Cross-Border-Leasing und Finanzmarktkrise
Keine gesetzlichen Korrekturen bei Cross-Border-Leasing: Die deutsche Bundesregierung beurteilt Leasing als wichtiges Finanzierungselement der deutschen Wirtschaft
Beurteilung der Cross-Border-Leasing-Verträge sei nach amerikanischem Recht vorzunehmen
(15.01.09) - Der deutschen Bundesregierung liegen keine belastbaren Informationen darüber vor, wie viele Kommunen in den einzelnen Bundesländern Cross-Border-Leasing-Verträge abgeschlossen haben und welche Infrastrukturvorhaben schwerpunktmäßig davon betroffen sind. Dies erklärt sie in ihren Antworten (16/11518, 16/11519) auf zwei Kleine Anfragen der Linksfraktion (16/11017) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/10967). Die Bundesregierung beurteilt Leasing als wichtiges Finanzierungselement der deutschen Wirtschaft, heißt es weiter. Gesetzliche Korrekturen seien nicht notwendig. Die Beurteilung der Cross-Border-Leasing-Verträge sei nach amerikanischem Recht vorzunehmen, welches aufgrund der unerwünschten Steuersparwirkung geändert worden sei.
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Vorbemerkung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Anfrage:
"Die Finanzmarktkrise stellt auch die Kommunen vor erhebliche Herausforderungen. Eine besondere Bedeutung könnte hierbei den so genannten Cross-Border-Leasing-Geschäften (CBL) zukommen. Nach Medienberichten wurden ca. 150 Leasing-Abkommen zwischen Kommunen und US-Investoren geschlossen. Aufgrund der spezifischen Vertragsgestaltung von CBL könnten sich erhebliche Auswirkungen für die kommunalen Finanzen insbesondere dann ergeben, wenn die Kommunen für die Solvenz bzw. das Ratingniveau von Banken und Versicherungen bürgen bzw. sicherstellen müssten. Nun hat nach Berichten der "taz" vom 3. November dieses Jahres die Internal Revenue Service die US-Investoren zudem aufgefordert, ihre Cross-Border-Leasing-Verträge mit kommunalen Unternehmen bis Ende dieses Jahres vorfristig zu beenden."
Vorbemerkung der der Linksfraktion zur Anfrage:
Nicht nur Kommunen haben so genannte Cross-Border-Leasing-Verträge (CBL-Verträge) mit US-Investoren abgeschlossen, sondern unter anderem auch die bundeseigene Deutsche Bahn AG. Bei einem solchen Geschäft wird Ausrüstung oder Infrastruktur an einen US-Investor auf Zeit verkauft und gleichzeitig von ihm zurück geleast. Der Verkaufserlös wird zum überwiegenden Teil auf einer Depotbank geparkt und von diesem Betrag die Leasingraten sowie später die Rückkaufsumme bezahlt. Zusätzlich werden die CBL-Verträge über Versicherungen abgesichert.
Im Zuge der Finanzkrise sind beteiligte Depotbanken und CBL-Versicherer, wie die US-amerikanische American International Group (AIG), in ihrem Rating, also der Beurteilung ihrer Bonität, herabgestuft worden. Der deutsche CBL-Partner muss in einem solchen Fall unter Umständen die Bank wechseln bzw. die Versicherungen aufstocken. Beides kostet zusätzlich Geld. Gleichzeitig sind die CBL-Verträge von anderer Seite unter Druck geraten. Cross-Border-Leasing-Geschäfte sind in den USA seit 2004 per Gesetz verboten. Doch auch die Altverträge stehen unter Beschuss. Da Verkauf und Eigentümerwechsel nur vorgetäuscht worden seien, kämen die Steuerersparnisse, die die US-Investoren geltend gemacht hatten, einem Steuerbetrug gleich. Der Internal Revenue Service der US-Steuerbehörde hat die etwa 100 US-Investoren aufgefordert, die CBL-Verträge vorfristig bis zum 31. Dezember 2008 aufzulösen.
(Deutscher Bundesregierung: ra)
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