Beaufsichtigung von Ratingagenturen


Wirtschaftspolitische Bewertung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Ratingagenturen
Der Regulierungsvorschlag führt erstmals europarechtlich verbindliche Vorschriften für juristische Personen ein, deren reguläre und hauptsächliche Tätigkeit in der Vergabe von Ratings besteht


(16.01.09) - Der Verordungsvorschlag der EU-Kommission zur Beaufsichtigung von Ratingagenturen wird gegenwärtig in der Ratsarbeitsgruppe beraten. Es sei derzeit noch offen, wann die angestrebte Verordnung von Rat und Europäischem Parlament verabschiedet wird. Dies erklärte die deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (16/11527) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/11260).

Vorbemerkung der FDP
"Mit der Verordnung des Europäischen Parlamentsund des Rates über Ratingagenturen [KOM(2008) 704 endgültig] werden gemeinschaftsrechtliche Grundsätze eingeführt, welche der Erstellung erstklassiger Ratings auf transparente Art und Weise bei weitgehender Vermeidung von Interessenkonflikten dienen sollen. Der Vorschlag führt ein rechtsverbindliches Registrierungs- und Aufsichtssystem für Ratingagenturen ein, deren Ratings von Kreditinstituten, Wertpapierhäusern, Lebens-, Nichtlebens- und Rückversicherungsunternehmen, Organismen für gemeinsame Anlagen und Pensionsfonds hauptsächlich für Regulierungszwecke verwendet werden.

Der Regulierungsvorschlag führt erstmals europarechtlich verbindliche Vorschriften für juristische Personen ein, deren reguläre und hauptsächliche Tätigkeit in der Vergabe von Ratings besteht. Aus wirtschaftspolitischen Gründen ist ein gemeinschaftsrechtliches Vorgehen unerlässlich. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene unterschiedliche Maßnahmen treffen. Dies würde dazu führen, dass die für Finanzinstitute in der Gemeinschaft tätigen Ratingagenturen in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlichen Vorschriften unterliegen, was die ordnungsgemäße Funktionsweise des Binnenmarkts unmittelbar beeinträchtigen und behindern würde.

Außerdem könnten uneinheitliche Qualitätsanforderungen an Ratings einen unterschiedlich hohen Anleger- und Verbraucherschutz nach sich ziehen. Letztlich gilt es, negative Wettbewerbseffekte für deutsche und europäische Emittenten zu vermeiden
." (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

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    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

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