Abgaben an die Künstlersozialkasse


Gemeinsame Finanzierung der Künstlersozialkasse durch die Versicherten, die Verwerter und den Bund ist eine Antwort auf die spezifischen Existenzbedingungen von Künstlern und Kreativen
Künstlersozialkasse: Insbesondere Personengesellschaften fühlen sich dadurch gegenüber juristischen Personen benachteiligt


(20.01.09) - Nach der Pflicht selbständiger Künstler, für ihre Angestellten Abgaben an die Künstlersozialkasse (KSK) zu entrichten, erkündigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (16/11510).

Sie bezieht sich dabei auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 24. Juli 2003. Dieses hatte bestimmt, dass ein selbständiger Künstler und Publizist, auch wenn er mehr als zwei Arbeitnehmer beschäftigt und für diese Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen hat, als Künstler beziehungsweise Publizist angesehen wird und deshalb für diese Beschäftigten Abgaben an die KSK abführen muss.

Insbesondere Personengesellschaften fühlten sich dadurch benachteiligt, denn für juristische Personen gelte diese Regel nicht, schreiben die Grünen.

Die Grünen führen aus:
"Auswirkungen von Landessozialgerichts- und Bundessozialgerichtsurteilen, hier insbesondere das BSG-Urteil B 3 KR 37/02 R, auf die Abgabepflicht von Unternehmen nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Die Künstlersozialversicherung ist wichtiger Bestandteil der sozialen Sicherung von Künstlern und Publizisten und ein zentraler Beitrag der öffentlichen Hand zur Abdeckung der Risiken von Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Alter für diesen Personenkreis. Die gemeinsame Finanzierung der Künstlersozialkasse durch die Versicherten, die Verwerter und den Bund ist eine Antwort auf die spezifischen Existenzbedingungen von Künstlern und Kreativen.

Seit dem 1.Juli 2007 unterstützt die Deutsche Rentenversicherung auf der Grundlage des novellierten Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) die Künstlersozialkasse (KSK) bei der Überprüfung der abgabepflichtigen Unternehmen und der Versicherten. Jenseits des richtigen Ansatzes, zusätzliche Beitragszahler zu ermitteln, hat die Handhabung des KSVG zu der fragwürdigen Situation geführt, dass ein selbstständiger Künstler und Publizist, auch wenn er mehr als zwei Arbeitnehmer beschäftigt und für diese Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen hat, als Künstler bzw. Publizist angesehen wird und deshalb für diese Beschäftigten Abgaben an die KSK abführen muss.

Insbesondere Personengesellschaften fühlen sich dadurch gegenüber juristischen Personen benachteiligt, da für letztere diese Regelung nicht gleichermaßen gilt. Grundlage dieser Praxis ist ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.7.2003 (B 3 KR 37/02 R), das in diesem Sinne interpretiert wird."
(Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen