Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung
Eine "gesetzliche Überregulierung" der Patientenverfügung vermeiden
Die Praxis zeige, dass vorhandene Patientenverfügungen schon heute umgesetzt werden, wenn sie die tatsächliche Situation des Patienten wiedergeben
(08.06.09) - Gegen eine "gesetzliche Überregulierung" der Patientenverfügung wenden sich 37 Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion, darunter Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), sowie die frühere Vizepräsidentin des Parlaments, Renate Schmidt (SPD), und ein Parlamentarier der Fraktion Die Linke in einem gemeinsamen Antrag (16/13262).
Die mehrjährige Debatte im öffentlichen, wissenschaftlichen und parlamentarischen Raum habe gezeigt, dass eine über die gegenwärtige Rechtslage hinausgehende gesetzliche Regelung der Patientenverfügung "weder notwendig noch überzeugend möglich" sei, argumentiert die Abgeordnetengruppe. Die Praxis zeige, dass vorhandene Patientenverfügungen schon heute umgesetzt werden, wenn sie die tatsächliche Situation des Patienten wiedergeben und dieser an einer unheilbaren Erkrankung leidet, die zum Tode führe.
Der Wunsch, für den möglichen Fall der eigenen Einwilligungsunfähigkeit bestmögliche Vorsorge für medizinische Behandlungsentscheidungen zu treffen, sei verständlich, heißt es in der Vorlage. Die grundsätzliche Problematik einer gesetzlichen Patientenverfügung liege aber darin, dass nicht jede denkbare und möglicherweise erste Jahre später eintretende Situation vorhersehbar und hinreichend konkret vorab entscheidbar sei.
Art und Schwere einer möglichen Erkrankung sowie Begleiterkrankungen, individueller Krankheitsverlauf, therapeutische Optionen, auch unter dem Aspekt künftigen medizinischen Fortschritts, medizinische Prognose, Lebenserwartung, subjektive Lebensqualität und Lebenseinstellung im jeweils eingetretenen Krankheitsstadium seien nicht vorhersehbar.
Der gegenwärtige Zustand der Patientenverfügung mit gefestigter Rechtsprechung hat sich nach Ansicht der 39 Parlamentarier bewährt. Für die Ärzteschaft schüfen die vorliegenden Richtlinien der Bundesärztekammer zu ärztlichen Sterbebegleitung von 2004 sowie die Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen in der ärztlichen Praxis von 2007 hinreichende Sicherheit für den Umgang mit dem vorab verfügten Patientenwillen, befinden die Abgeordneten. (Deutscher Bundestag: ra)
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