Wirtschaftliches Handeln und Menschenrechte


Bündnis 90/Die Grünen wollen Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen verhindern
In der Außenwirtschaftsförderung stärker als bisher Menschenrechtskriterien verankern

(12.06.09) - Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen sollen künftig verhindert werden, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie hat dazu einen Antrag (16/13180) vorgelegt. Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung, zu prüfen, inwieweit die bisherigen Berichtspflichten von Unternehmen um die Einhaltung von Menschenrechtsstandards ergänzt werden können.

Die Fraktion drängt auch darauf, in der Außenwirtschaftsförderung stärker als bisher Menschenrechtskriterien zu verankern. Diese seien auch bei der Vergabe von Exportkrediten, ungebundenen Finanzkrediten sowie Investitionsgarantien stärker als Prüfkriterien für eine Antragsbewilligung zu berücksichtigen. Zudem sei zu prüfen, inwieweit Menschenrechtsrisikoanalysen als Voraussetzung für die Vergabe möglich sein könnten. In bilaterale Investitionsverträge sollen Menschenrechtsklauseln ebenfalls aufgenommen werden, fordern die Grünen.

Der Staat habe die Verpflichtung, die Menschenrechte seiner Bürger "zu schützen, zu respektieren, und zu gewährleisten", begründen die Abgeordneten ihre Initiative. Dies gelte auch für den Fall, dass Menschenrechte durch Unternehmen beeinträchtigt würden, beispielsweise durch lebensbedrohliche Umweltzerstörung oder durch ausbeuterische und die Gesundheit massiv beeinträchtigende Arbeitsbedingungen. Zu solchen Menschenrechtsverletzungen komme es besonders dort, wo zwischen Umfang und Auswirkungen von Wirtschaftshandeln einerseits und der Regelungsfähigkeit eines Staates hinsichtlich negativer Folgen dieses Wirtschaftshandels andererseits eine Lücke klaffe.

Die Frage danach, wie diese unregulierten Räume verkleinert werden könnten, stelle eine große Herausforderung für die Menschenrechtspolitik dar. Bisher sei deutlich geworden, dass freiwillige Selbstverpflichtungen der Unternehmen allein das Problem nicht lösen könnten. (Deutscher Bundestag: Die Grünen: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen