Wirtschaftliches Handeln und Menschenrechte


Bündnis 90/Die Grünen wollen Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen verhindern
In der Außenwirtschaftsförderung stärker als bisher Menschenrechtskriterien verankern

(12.06.09) - Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen sollen künftig verhindert werden, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie hat dazu einen Antrag (16/13180) vorgelegt. Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung, zu prüfen, inwieweit die bisherigen Berichtspflichten von Unternehmen um die Einhaltung von Menschenrechtsstandards ergänzt werden können.

Die Fraktion drängt auch darauf, in der Außenwirtschaftsförderung stärker als bisher Menschenrechtskriterien zu verankern. Diese seien auch bei der Vergabe von Exportkrediten, ungebundenen Finanzkrediten sowie Investitionsgarantien stärker als Prüfkriterien für eine Antragsbewilligung zu berücksichtigen. Zudem sei zu prüfen, inwieweit Menschenrechtsrisikoanalysen als Voraussetzung für die Vergabe möglich sein könnten. In bilaterale Investitionsverträge sollen Menschenrechtsklauseln ebenfalls aufgenommen werden, fordern die Grünen.

Der Staat habe die Verpflichtung, die Menschenrechte seiner Bürger "zu schützen, zu respektieren, und zu gewährleisten", begründen die Abgeordneten ihre Initiative. Dies gelte auch für den Fall, dass Menschenrechte durch Unternehmen beeinträchtigt würden, beispielsweise durch lebensbedrohliche Umweltzerstörung oder durch ausbeuterische und die Gesundheit massiv beeinträchtigende Arbeitsbedingungen. Zu solchen Menschenrechtsverletzungen komme es besonders dort, wo zwischen Umfang und Auswirkungen von Wirtschaftshandeln einerseits und der Regelungsfähigkeit eines Staates hinsichtlich negativer Folgen dieses Wirtschaftshandels andererseits eine Lücke klaffe.

Die Frage danach, wie diese unregulierten Räume verkleinert werden könnten, stelle eine große Herausforderung für die Menschenrechtspolitik dar. Bisher sei deutlich geworden, dass freiwillige Selbstverpflichtungen der Unternehmen allein das Problem nicht lösen könnten. (Deutscher Bundestag: Die Grünen: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Garantien für Uefa unterliegen Steuergeheimnis

    Der Erlass von Einkommensteuer für Veranstaltungen in Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft 2024 ist aus Sicht der Bundesregierung in besonderem öffentlichen Interesse. Allerdings unterlägen die Inhalte der Steuergarantien für den europäischen Fußballverband Uefa dem Steuergeheimnis, schreibt sie in ihrer Antwort (20/12227) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11840).

  • Übererfüllung von EU-Rechtsakten

    Die Bundesregierung gibt in einer Antwort (20/12167) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11742) Auskunft über das "Gold-Plating" von EU-Richtlinien beziehungsweise EU-Verordnungen. Danach wurden in dieser Legislaturperiode neun Richtlinien und drei Verordnungen über das von der Richtlinie beziehungsweise Verordnung geforderte Mindestmaß hinaus umgesetzt.

  • Werbung der Deutschen Bahn AG

    Die Deutsche Bundesregierung erteilt keine Auskünfte über den Umfang des Werbebudgets der Deutschen Bahn AG (DB AG). Es handle sich dabei um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens, heißt es in der Antwort der Regierung (20/12222) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11503).

  • Beschränkung der Laienverteidigung

    Der Bundesrat will die in der Strafprozessordnung eröffnete Möglichkeit der Laienverteidigung einschränken. Nach den Vorstellungen der Länderkammer sollen künftig nur noch volljährige Angehörige des Beschuldigten, Vertreter etwa von Berufsverbänden oder Gewerkschaften oder Personen mit der Befähigung zum Richteramt - nach Genehmigung durch das Gericht - die Verteidigung übernehmen dürfen.

  • Innovative Ansätze in der Datenpolitik nötig

    Mit den Rahmenbedingungen für eine innovative Datenpolitik, also Datenaustausch und -nutzung sowie Datenschutz, hat sich der Digitalausschuss in einer öffentlichen Anhörung befasst. Die Sachverständigen bewerteten auch die nationalen Spielräume bei der Umsetzung des europäischen Data Acts, des Data Governance Acts aber auch der KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen