Neues Pfandbriefrecht einstimmig beschlossen
Erweiterung des Pfandbriefes auf Flugzeuge eine sinnvolle Ausweitung dieses bewährten Finanzierungsinstrumentes
Mit der Modernisierung des Pfandbriefrechts werde eine deutsche Institution für die Anleger gestärkt und die Flugzeugfinanzierung in Zukunft verbessert
(17.02.09) - Mit den Stimmen aller Fraktionen hat der Finanzausschuss den von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts (16/11130, 16/11195) gebilligt. Unions- und SPD-Fraktion wiesen darauf hin, dass es mit der Erweiterung des Pfandbriefes auf Flugzeuge eine sinnvolle Ausweitung dieses bewährten Finanzierungsinstrumentes gäbe.
Mit dem Entwurf soll zugleich das Kreditwesengesetz geändert werden. Bei der Bankenaufsicht hatte sich die Koalition auf eine Änderung verständigt. Bisher konnten Holdings wie die Hypo Real Estate nicht von der Aufsicht kontrolliert werden, es sei denn, die Holding meldete sich selbst zur Prüfung an. Nach der Neuregelung besteht jetzt zwar für die Aufsicht kein Zwang zur Prüfung von Holdings, aber die Aufsicht kann tätig werden, wenn es aus aufsichtrechtlichen Gründen einen Anlass gibt.
Nach Ansicht der FDP-Fraktion wird mit der Modernisierung des Pfandbriefrechts eine deutsche Institution für die Anleger gestärkt und die Flugzeugfinanzierung in Zukunft verbessert. Der deutsche Pfandbrief sei von den negativen Entwicklungen verbriefter Wertpapiere in anderen Bereichen der Welt nicht tangiert. Allerdings gebe es durch die Staatsgarantien für Banken Nebenwirkungen, die auch den Pfandbriefmarkt beträfen.
Die Linksfraktion erklärte, die Neuregelung gehe insgesamt in die richtige Richtung. Der Pfandbrief sei ein relativ sicheres Wertpapier. Sie begrüßte die mit dem Gesetz vorgeschriebene Erhöhung der Ausfallsicherheit bei Pfandbriefen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hob die in
dem Gesetz vorgesehene Vergrößerung des Liquiditätspuffers bei den Instituten hervor. Es bestehe die Sorge, dass der Pfandbriefmarkt unter Druck kommen könne. Unions- und SPD-Fraktion zeigten sich bereit, der Forderung von Bündnis 90/Die Grünen nach einer Anhörung zur Problematik der grauen Kapitalmärkte zuzustimmen. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.