Soziale Netze: Mindeststandard beim Datenschutz


Datenschutz-Standards bei sozialen Internet-Netzwerken: Netze sollen von anerkannten Datenschutz-Audits Gebrauch machen
Auf die Anbieter der Netzwerke einwirken, eine entsprechende Selbstverpflichtung einzugehen


(19.02.09) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen macht sich für Datenschutz-Regelungen bei sozialen Netzwerken im Internet stark. In einem Antrag (16/11920) plädiert die Fraktion dafür, dass diese Netzwerke wie beispielsweise "StudiVZ" in Deutschland die gleichen Mindeststandards beim Datenschutz erfüllen "und dabei von der gesetzlichen Möglichkeit eines anerkannten Datenschutz-Audits Gebrauch machen".

Dazu soll die Bundesregierung nach dem Willen der Grünen-Abgeordneten auf die Anbieter der Netzwerke einwirken, eine entsprechende Selbstverpflichtung einzugehen.

Diese Selbstverpflichtung soll dem Antrag zufolge auch dafür sorgen, dass Profile in sozialen Netzwerken "standardmäßig nur von akzeptierten Freunden aufgerufen werden können" und die Nutzer der Netzwerke stets nachvollziehen können, wer ihr Profil aufgerufen hat. Zudem soll mit der Selbstverpflichtung unter anderem sichergestellt werden, dass die Nutzung sozialer Netzwerke prinzipiell auch mit Pseudonym möglich ist.

Die Bundesregierung wird in der Vorlage ferner aufgefordert, mit einer Modernisierung des Bundesdatenschutzgesetzes dafür zu sorgen, dass die Verwendung personenbezogener Daten, die in sozialen Netzwerken angegeben werden, nur bei ausdrücklicher vorheriger Einwilligung der Nutzer erfolgt und die Nichteinwilligung in die Weitergabe solcher Daten nicht zum Ausschluss aus dem Netzwerk führt. (Deutscher Bundestag: Die Grünen: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Vereinsversammlungen künftig hybrid möglich

    Vereine sollen künftig grundsätzlich hybride Mitgliederversammlungen einberufen dürfen. Die Teilnahme und Ausübung von Mitgliedsrechten soll dann sowohl in Präsenz als auch virtuell möglich sein. Zudem sollen durch Beschluss der Mitglieder auch rein virtuelle Versammlungen einberufen werden können.

  • Steuerflucht effektiv bekämpfen

    Der Finanzausschuss hat dem von der Deutscher Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. August 2020 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über den Austausch länderbezogener Berichte (20/5021) zugestimmt. Für den Entwurf stimmten in der vom Vorsitzenden Alois Rainer (CSU) geleiteten Sitzung die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Die Fraktion Die Linke enthielt sich.

  • Ausbildung einer einheitlichen Rechtspraxis

    Der Rechtsausschuss hat den Regierungsentwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe" (20/3449, 20/3715) in geänderter Fassung beschlossen. Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.

  • Schutz Kritischer Infrastrukturen

    Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegen "Eckpunkte für das Kritis-Dachgesetz" (20/5491) vor. Danach wird mit dem Kritis-Dachgesetz zum ersten Mal das Gesamtsystem zum physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen (Kritis) in Deutschland in den Blick genommen und im Rahmen der dem Bund zustehenden Zuständigkeiten gesetzlich geregelt.

  • Zu einem "Anti-Littering-Fonds" ausbauen

    Die von der Bundesregierung geplante Abgabe für Hersteller von Einweg-Plastikprodukten wird von Experten mehrheitlich positiv bewertet. Gleichwohl rieten die Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz auch zu Nachbesserungen am Gesetzentwurf, mit dem die europäischen Richtlinie zur "Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt" (20/5164) umgesetzt werden soll.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen