Bündnis 90/Die Grünen wollen "Finanzmarktwächter"


Unter dem Dach der Verbraucherzentralen einen "Finanzmarktwächter" installieren
Die Marktwächter sollen als Lobbyisten der Verbraucherinnen und Verbraucher agieren und bei den Regulierungs- und Aufsichtsbehörden die Wahrnehmung der Aufsicht einfordern

(19.02.09) - Die Bundesregierung soll unter dem Dach der Verbraucherzentralen einen "Finanzmarktwächter" installieren. In einem Antrag (16/11916) fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zum besseren Schutz der Geldanleger müsse das Ungleichgewicht zwischen der Anbieterseite und den Kunden beseitigt werden. Durch falsche Finanzberatung entstehe den Verbrauchern jedes Jahr ein Schaden von 20 Milliarden Euro.

Aufgabe des Finanzmarktwächters soll es sein, Fehlfunktionen auf dem Markt frühzeitig zu erkennen und die Erkenntnisse an die zuständigen Behörden weiterzuleiten. "Die Marktwächter sollen als Lobbyisten der Verbraucherinnen und Verbraucher agieren und bei den Regulierungs- und Aufsichtsbehörden die Wahrnehmung der Aufsicht einfordern", erläutert die Fraktion ihre Forderungen.

Die Marktwächter sollen auch Analyse- und Bewertungssysteme für Geldanlageprodukte entwickeln, da sich die derzeitigen Ratingsysteme nicht bewährt hätten. Außerdem sollen die Marktwächter als Schlichtungsstelle bei Beschwerden tätig werden.

Bündnis 90/Die Grünen begründen ihren Antrag damit, dass es in den nächsten Monaten durch die Verwerfungen auf den Finanzmärkten zu erheblichen Vermögensschäden kommen werde. Daher müsse die Interessenvertretung der Verbraucher erweitert werden. Mittelfristig würden auch die Versicherungsnehmer und Bezieher privater Renten leiden. Die Fraktion schlägt vor, den Aufbau des Finanzmarktwächters mit 70 Millionen Euro im ersten Jahr aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren.

In den folgenden Jahren sollen die Kosten bei 10 Millionen Euro liegen. Die Anbieter von Finanzprodukten sollten über eine Sonderabgabe wie in Großbritannien ("Watchdogs") an den Kosten beteiligt werden. "Diejenigen Firmen, die von der Liberalisierung profitieren, sollen auch einen Teil der Kosten schultern, die durch gestiegenen Informationsbedarf der Verbraucherinnen und Verbraucher entstehen", fordert die Fraktion. (Deutscher Bundestag: Die Grünen: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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