Effektivität des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
Das NetzDG sieht sich seit seinem Inkrafttreten Kritik ausgesetzt - Diese Kritik bezieht sich auch immer wieder auf die verschärften Löschungen oder Sperrungen, die von Anbietern sozialer Netzwerke aufgrund der Verpflichtungen aus dem NetzDG vorgenommen werden
Auskunft über Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität sowie die Effektivität des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/26749) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/26389). Die Fragesteller hatten auf anhaltende Kritik am NetzDG verwiesen, die sich auf das Verhalten der Anbieter sozialer Netzwerke und deren Beschwerdemanagement beziehe. In ihrer Antwort erklärt die Bundesregierung, welche Anbieter sozialer Netzwerke den Pflichten des NetzDG unterliegen und gibt an, welche Anbieter Transparenzberichte vorgelegt haben, wie viele Beschwerden den Berichten zufolge eingereicht wurden und wie die Anbieter damit umgegangen sind.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die veröffentlichten Transparenzberichte keine Angaben zu den eingelegten Widersprüchen von Nutzern, zur Rückgängigmachung von Löschungen oder Sperrungen einzelner Inhalte oder zur Einstufung einzelner Meldungen als missbräuchlich enthalten. Das Bundesamt für Justiz verfüge insofern auch über keine weitergehenden Erkenntnisse.
Wie die Bundesregierung schreibt, ist in dem Gesetzesentwurf zur Änderung des NetzDG vorgesehen, dass die Anbieter Gegenvorstellungsverfahren anbieten müssen und die Transparenzpflicht auf die Anzahl der beantragten Gegenvorstellungsverfahren erweitert wird. Dabei sollen die Anbieter getrennte Angaben machen zu Gegenvorstellungsverfahren durch Nutzer, deren Inhalt gelöscht oder gesperrt wurde, und zu Gegenvorstellungsverfahren auf Antrag derjenigen, die den Inhalt gemeldet haben. Zudem sollen die Anbieter zukünftig auch angeben, ob im Hinblick auf die Gegenvorstellung der ursprünglichen Entscheidung abgeholfen wurde. Die entsprechenden Vorschläge zur Änderung des NetzDG befänden sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 11.03.21
Newsletterlauf: 04.05.21
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.