Sozialer Schutz bei Plattformanbietern


Soziale Mindestsicherung für Gig-, Click- und Crowdworker ermöglichen und stärken
Digitale Plattformen würden aufgrund von Netzwerkeffekten zur Monopolisierung neigen, was sich ungünstig auf die Verhandlungsposition der Erwerbstätigen auswirken könne, heißt es in dem Antrag



Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die soziale Mindestsicherung für sogenannte Gig-, Click- und Crowdworker verbessern. In einem Antrag (19/27212) schreiben die Abgeordneten, Plattformanbieter gehörten zu den am schnellsten wachsenden Unternehmen der Gegenwart. Die Zahl der Plattformen und der über Plattformen Tätigen nehme auch in Deutschland stetig zu mit wachsender Tendenz, die sich durch die Corona-Pandemie noch zu verstärken scheine. "Deshalb benötigen die Erwerbstätigen auf Plattformen faire Arbeitsbedingungen und sozialen Schutz", fordern die Grünen.

Zur Unterscheidung der genannten Tätigkeiten schreiben sie: "Die Arbeit über Plattformen findet entweder online in der Cloud statt und ist dann ortsunabhängig, sogenannte Crowdwork, wie zum Beispiel hochspezialisierte Know-how-Angebote im Bereich Software und E-Learning.

Hinzu kommt die ortsunabhängige Clickwork, also auf einige Klicks beschränkte Kleinstaufträge. Auf der anderen Seite gibt es auch ortsabhängige Dienstleistungen, die über Plattformen vermittelt werden. Diese werden als Gig-Work bezeichnet. Hier vermitteln Plattformen unter anderem Essenslieferungen, Reinigungsdienstleistungen oder Pflegeangebote."

Digitale Plattformen würden aufgrund von Netzwerkeffekten zur Monopolisierung neigen, was sich ungünstig auf die Verhandlungsposition der Erwerbstätigen auswirken könne, heißt es in dem Antrag. Die Grünen fordern deshalb einen Gesetzentwurf, um den Status von Erwerbstätigen über Plattformen rechtssicher zu klären und die selbstständig tätigen Gig-, Click- und Crowdworker sozial besser abzusichern. Unter anderem schlägt die Fraktion vor, dass für die Solo-Selbstständigen in der Plattformökonomie, die an der Grenze zur abhängigen Arbeit tätig sind, ähnliche Regeln gelten sollen wie für die arbeitnehmerähnlichen Personen. So soll gewährleistet werden, dass Werk- und Dienstverträge nicht für Lohndumping missbraucht werden können.

Die Rahmenbedingungen zur Organisation der Erwerbstätigen auf Plattformen sollen verbessert werden, indem das Betriebsverfassungsgesetz für Erwerbstätige auf Plattformen wie auch für arbeitnehmerähnlichen Personen geöffnet und nutzbar gemacht wird und die Gewerkschaften ein digitales Zugangsrecht zu den Erwerbstätigen auf Plattformen erhalten.

Für Tätige auf digitalen Plattformen, die an der Grenze zur abhängigen Arbeit tätig sind, sollen analog zu den arbeitnehmerähnlichen Personen Mindeststandards beim Arbeitsschutz entwickelt werden. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sollen sozial verträgliche Mindeststandards entwickelt werden, um Fairness und mehr Transparenz von Vergabeentscheidungen für Leistungserbringende digitaler Plattformen zu erreichen.

Für das Statusfeststellungsverfahren bei der Rentenversicherung soll nach den Vorstellungen der Grünen die bessere Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung für mehr Rechts- und Planungssicherheit sorgen, um Scheinselbstständigkeit zu verhindern und die Statusfeststellung von Selbstständigen in einer modernen Arbeitswelt zu erleichtern. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 11.03.21
Newsletterlauf: 05.05.21


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