Rolle der FIU im Fall Wirecard
Nachfragen zur Rolle der Financial Intelligence Unit beim Wirecard-Skandal
Erst nach den Enthüllungen des Wirecard-Skandals wurde die Anti-Geldwäschebehörde FIU auf die Missstände beim börsennotierten Zahlungsabwicklungs- und Finanzdienstleistungsunternehmen Wirecard aufmerksam
Eine strategische Auswertung des Informationspools der Financial Intelligence Unit (FIU) hat ergeben, dass insgesamt 232 bei ihr eingegangene Meldungen und Informationen mit Bezügen zu Wirecard als für die bekannten Vorwürfe gegen das Unternehmen als relevant zu bewerten sind. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/26494) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/25923) mit. Unter den relevanten Meldungen seien 142 Verdachtsmeldungen, von denen die FIU 132 Verdachtsmeldungen mit Stand 18. Januar 2021 an das Bayerische Landeskriminalamt abgegeben habe.
Zahlen darüber, wie viele Verdachtsmeldungen zur Wirecard Bank AG beim Bundeskriminalamt in der Zeit von 2001 bis 2017 eingegangen sind und wir viele an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet wurden, lägen der Bundesregierung nicht vor.
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Financial Intelligence Unit (FIU) wurde nach den Terroranschlägen auf das World Trade Center 2001 geschaffen, um Geldwäsche, organisierte Kriminalität und die Finanzierung von Terrorismus stärker zu bekämpfen. Sie hat u. a. die Aufgabe, Verdachtsmeldungen zu filtern und werthaltige Fälle an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten.
Der Deutsche Bundestag hat in den letzten Jahren immer wieder Missstände bei der Anti-Geldwäschebehörde FIU erkannt und das zuständige Bundesministerium der Finanzen aufgefordert, diese zu beheben. Nach Ansicht der Fragestellenden wurden noch immer virulente und seit Jahren bekannte Schwachstellen der Behörde nicht abgebaut, zu denen u. a. die unzureichende EDV-Infrastruktur, die fachlich wie personell unangemessene Ausstattung, fehlende Rechte für den Zugriff auf Datenbanken, die für die Arbeit der Behörde wesentlich sind, sowie unzureichende Bürokapazitäten für die Beschäftigten zählen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP, Bundestagsdrucksache 19/16595).
Erst nach den Enthüllungen des Wirecard-Skandals wurde die Anti-Geldwäschebehörde FIU, die dem Bundesministerium der Finanzen unterstellt ist, auf die Missstände beim börsennotierten Zahlungsabwicklungs- und Finanzdienstleistungsunternehmen Wirecard aufmerksam. Eine ab dem 22. Juni 2020 beginnende, erneute Auswertung der bereits bei der FIU vorliegenden Unterlagen zu Wirecard bewirkte, dass die Anzahl der Vorgänge, die eine strafrechtliche Relevanz aufweisen können, vom Bundesfinanzministerium auf 144 Fälle angehoben werden musste. Zuvor hatte die Anti-Geldwäschebehörde lediglich
zwei Fälle für werthaltig bezeichnet und nur diese an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP, Bundestagsdrucksache 19/23739). (Deuterscher Bundestag: ra)
eingetragen: 11.03.21
Newsletterlauf: 05.05.21
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>