Einfache Melderegisterauskunft
Bundesmeldegesetz: Linke hält einen unbegründeten Auskunftsanspruch für einen Anachronismus
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz will eine Änderung des Melderechts zu initiieren mit dem Ziel, Personen, die durch Gewalt gefährdet werden, besser zu schützen
Die "einfache Melderegisterauskunft" thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/15923). Darin schreibt die Fraktion, dass die einfache Melderegisterauskunft nach Paragraf 44 des Bundesmeldegesetzes es jedem erlaube, Auskunft zu bestimmten Daten anderer Personen, einschließlich deren derzeitiger Anschriften, zu erlangen. Voraussetzung hierfür sei lediglich, "dass die Auskunft verlangende Person die Identität der Person, über die eine Auskunft begehrt wird, eindeutig angeben kann und erklärt, die Daten nicht zu Werbezwecken oder Adresshandel zu verwenden". Eine Begründung, zu welchem Zweck die Daten begehrt werden, sei nicht erforderlich.
"Angesichts aktueller Bedrohungen von politisch oder sozial engagierten Personen durch die rechtsextreme Szene" erscheint der Fraktion diese Rechtslage laut Vorlage "dringend überarbeitungsbedürftig". Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, wie die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Änderung der Regelungen zur Meldeauskunft im Bundesmeldegesetz beurteilt und inwieweit sie derzeit erwägt, eine entsprechende Gesetzesinitiative zu ergreifen. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 18.02.20
Newsletterlauf: 25.03.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus
Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.
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Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt
Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.
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Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur
Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.
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Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.
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