Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen


Baustoff-Recycling soll bundeseinheitlich geregelt werden
Ziele der Verordnung sind Umwelt- und Naturschutz, der Erhalt bereits vorhandener Verwertungswege, ausreichende Deponiekapazitäten und eine bessere Verwertung mineralischer Recyclingbaustoffe



Die Deutsche Bundesregierung hat den Bauausschuss über die neuen Anforderungen an die Herstellung und den Einsatz von Baustoffrecycling-Material durch die zum 1. August 2023 in Kraft tretende Ersatzbaustoffverordnung und weiterer Verordnungen der sogenannten Mantelverordnung informiert. Von Interesse waren dabei die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Praxis von mittelständischen Unternehmen der Bau- und Baustoffwirtschaft. Wie es im dazu vorgelegten Bericht des Bauministeriums heißt, wurden die Herstellung und der Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen bislang von den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt, sodass Hersteller, Bauherren, ausschreibende Stellen und Behörden viele unterschiedliche Regelungen beachten mussten. Nach mehr als 15 Jahren außer- und innerparlamentarischer Beratungen und Diskussionen sei im Juli 2021 mit der Verkündung der Mantelverordnung ein "schwieriges und konfliktträchtiges Vorhaben" abgeschlossen worden. Ziele der Verordnung seien Umwelt- und Naturschutz, der Erhalt bereits vorhandener Verwertungswege, ausreichende Deponiekapazitäten und eine bessere Verwertung mineralischer Recyclingbaustoffe.

Durch die Änderungen werden nach Regierungsangaben die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung gütegesicherter Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken bundeseinheitlich geregelt, sodass für die Recyclingunternehmen und vor allem für die Verwender von Ersatzbaustoffen ein hohes Maß an Rechtssicherheit entstehe. Die Mantelverordnung trete am 1. August 2023 zusammen mit der Novelle der Ersatzbaustoff-Verordnung in Kraft, die am 7. Juli im Bundesrat beraten werden soll. Das Ziel des federführenden Umweltministeriums sei es, nach Abschluss der Arbeiten an der Novelle zur Ersatzbaustoff-Verordnung zeitnah den Entwurf einer Abfallende-Verordnung vorzulegen.

Caren Lay (Die Linke) betonte, es sei zu begrüßen, dass es nun eine bundeseinheitliche Regelung geben werde. Ihre Fraktion habe das Thema auf die Tagesordnung gesetzt, weil es Rückmeldungen aus der mittelständischen Bauwirtschaft gebe, dass bisherige "gute Praktiken" an der Baustelle künftig nicht mehr möglich seien, beispielsweise Abbruchmaterialen an Ort und Stelle etwa für den Einbau einer Bodenplatte wiederzuverwenden. Künftig werde es Klassifizierungsanforderungen geben. In der Praxis kämen die Abfälle dann auf die Deponie, was "nicht im Sinne des Erfinders" sei. Das bisherige "unkomplizierte Recycling" sollte aus ihrer Sicht weiter praktiziert werden können.

Auch Bernhard Daldrup (SPD) begrüßte, dass es eine bundeseinheitliche Regelung geben werde. Er fragte nach einem regelmäßigen Monitoring durch die Bundesregierung und meinte, das Ganze funktioniere nur, wenn die öffentliche Hand mehr tue, um die Nachfrage zu stärken. Der CSU-Abgeordnete Michael Kießling sage, wichtig sei die Lösung der Frage der Abfalleigenschaften. Man müsse sehen, wie sich die Stoffströme entwickeln und ob nachgesteuert werden müsse.

Kassem Taher Saleh (Bündnis 90/Die Grünen) sah ein "extrem großes Potenzial" und freute sich, dass der bisherige "Flickenteppich landespolitischer Regelungen" beendet werde. Die Verordnung sei ein Kompromiss zwischen natürlicher Ressourcenschonung und dem Schutz von Boden und Grundwasser. Nach zwei Jahren sei eine Evaluierung geplant. Nach dem Verhältnis von Gütesicherung und Abfalleigenschaften erkundigte sich Roger Beckamp (AfD). Sandra Weeser (FDP) lobte ebenfalls die bundeseinheitliche Regelung. Allerdings fehle noch das "Herzstück", ohne das die Stoffe im Abfallrecht verblieben. Kein Bauherr werde seine Projekte mit Recyclingmaterialien bauen, weil er sich damit rechtlich in einer Grauzone bewegen würde. Das Thema sollte nicht mit Chemie- und Metallabfällen vermengt werden, so die FDP-Abgeordnete, weil diese die größeren Schadstoffe enthielten. Die Bauindustrie sollte nicht darunter leiden. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bauministerium, Sören Bartol (SPD), nannte es einen "Wert an sich", dass es zu einer Vereinheitlichung kommt. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 02.08.23
Newsletterlauf: 22.09.23


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen