Entwicklung von Analysemethoden


Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit im Bereich LebensmittelkontrollenÜberwachung der Aufnahme von Lebensmittelzusatzstoffen und Lebensmittelaromen
Zentrale Aufgabe des NRL sei eine kontinuierliche Entwicklung von Analysemethoden, insbesondere zur Bestimmung des Gehalts von Aromen und Lebensmittelzusatzstoffen in Lebensmitteln



Als eine Maßnahme zur Stärkung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit hat die Bundesregierung am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ein nationales Referenzlaboratorium (NRL) für Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen eingerichtet. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/11409) auf eine Kleine Anfrage (20/11225) der AfD-Fraktion.

Zentrale Aufgabe des NRL sei eine kontinuierliche Entwicklung von Analysemethoden, insbesondere zur Bestimmung des Gehalts von Aromen und Lebensmittelzusatzstoffen in Lebensmitteln. Die Bereitstellung analytischer Methoden trage unter anderem dazu bei, die Empfehlung (EU) 2023/965 der Europäischen Kommission zur Methode für die Überwachung der Aufnahme von Lebensmittelzusatzstoffen und Lebensmittelaromen umzusetzen. Zudem sei zur Verbesserung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes das Portal Lebensmittelwarnung gemeinsam mit den Ländern überarbeitet und "wesentlich nutzerfreundlicher gestaltet" worden.

Vorbemerkung der Fragesteller
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben die Regierungsparteien vereinbart, den gesundheitlichen Verbraucherschutz zu stärken sowie die Webseite Lebensmittelwarnung.de praktikabler weiterzuentwickeln. Der gesundheitliche Verbraucherschutz gehört zu den zentralen Elementen der staatlichen Fürsorgepflicht, wobei in Deutschland die Länder für die Überwachung der im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch aufgeführten Produkte zuständig. Die amtlichen Lebensmittelkontrollen sind neben den Eigenkontrollen der Unternehmen ein wichtiger Baustein, um den gesundheitlichen Verbraucherschutz gewährleisten zu können. Die Kontrollfrequenz der Lebensmittelunternehmen regelt hierbei bundesweit die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmen.

Die Verbraucherschutzorganisation foodwatch e. V. sowie die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband haben in der Vergangenheit öfter über Missstände in der Lebensmittelüberwachung berichtet und dabei besonders angemahnt, dass Kontrollämter nicht mit ausreichend Personal ausgestattet sind und dadurch planmäßige Lebensmittelkontrollen ausfallen.

Ebenfalls wurde in der Vergangenheit die Webseite Lebensmittelwarnung.de, eine zentrale Informationsquelle für Rückrufe und Warnungen für Verbraucher, aufgrund der fehlenden Benutzerfreundlichkeit. Daher hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ein neues, nutzerfreundlicheres Konzept der Website entwickelt, das im Sommer 2024 veröffentlicht werden soll.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 28.05.24
Newsletterlauf: 29.07.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen