Entwicklung von Analysemethoden
Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit im Bereich LebensmittelkontrollenÜberwachung der Aufnahme von Lebensmittelzusatzstoffen und Lebensmittelaromen
Zentrale Aufgabe des NRL sei eine kontinuierliche Entwicklung von Analysemethoden, insbesondere zur Bestimmung des Gehalts von Aromen und Lebensmittelzusatzstoffen in Lebensmitteln
Als eine Maßnahme zur Stärkung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit hat die Bundesregierung am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ein nationales Referenzlaboratorium (NRL) für Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen eingerichtet. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/11409) auf eine Kleine Anfrage (20/11225) der AfD-Fraktion.
Zentrale Aufgabe des NRL sei eine kontinuierliche Entwicklung von Analysemethoden, insbesondere zur Bestimmung des Gehalts von Aromen und Lebensmittelzusatzstoffen in Lebensmitteln. Die Bereitstellung analytischer Methoden trage unter anderem dazu bei, die Empfehlung (EU) 2023/965 der Europäischen Kommission zur Methode für die Überwachung der Aufnahme von Lebensmittelzusatzstoffen und Lebensmittelaromen umzusetzen. Zudem sei zur Verbesserung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes das Portal Lebensmittelwarnung gemeinsam mit den Ländern überarbeitet und "wesentlich nutzerfreundlicher gestaltet" worden.
Vorbemerkung der Fragesteller
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben die Regierungsparteien vereinbart, den gesundheitlichen Verbraucherschutz zu stärken sowie die Webseite Lebensmittelwarnung.de praktikabler weiterzuentwickeln. Der gesundheitliche Verbraucherschutz gehört zu den zentralen Elementen der staatlichen Fürsorgepflicht, wobei in Deutschland die Länder für die Überwachung der im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch aufgeführten Produkte zuständig. Die amtlichen Lebensmittelkontrollen sind neben den Eigenkontrollen der Unternehmen ein wichtiger Baustein, um den gesundheitlichen Verbraucherschutz gewährleisten zu können. Die Kontrollfrequenz der Lebensmittelunternehmen regelt hierbei bundesweit die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmen.
Die Verbraucherschutzorganisation foodwatch e. V. sowie die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband haben in der Vergangenheit öfter über Missstände in der Lebensmittelüberwachung berichtet und dabei besonders angemahnt, dass Kontrollämter nicht mit ausreichend Personal ausgestattet sind und dadurch planmäßige Lebensmittelkontrollen ausfallen.
Ebenfalls wurde in der Vergangenheit die Webseite Lebensmittelwarnung.de, eine zentrale Informationsquelle für Rückrufe und Warnungen für Verbraucher, aufgrund der fehlenden Benutzerfreundlichkeit. Daher hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ein neues, nutzerfreundlicheres Konzept der Website entwickelt, das im Sommer 2024 veröffentlicht werden soll. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 28.05.24
Newsletterlauf: 29.07.24
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