Erfassung nachrichtenloser Konten
FDP fordert die Bundesregierung, klare Regelungen und damit eine einheitliche Definition für nachrichtenlose Konten zu schaffen
Zentrales bundesweites Melderegister für nachrichtenlose Vermögen gefordert
Guthaben aus sogenannten nachrichtenlosen Konten sollen über einen Zukunftsfonds bei der KfW Capital deutschen Start-ups als Risikokapital zur Verfügung gestellt werden. Dies fordert die FDP-Fraktion in einen Antrag (19/17708). Darin wird erläutert, dass schätzungsweise zwei bis neun Milliarden Euro auf deutschen Bankkonten und Depots liegen würden, bei denen die Finanzinstitute den Kontakt zum Kunden verloren hätten und nicht wiederherstellen könnten. Oftmals seien die Eigentümer verstorben und den Erben sei die Existenz des Vermögens nicht bekannt.
Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, klare Regelungen und damit eine einheitliche Definition für nachrichtenlose Konten zu schaffen. In diesem Zusammenhang soll ein zentrales bundesweites Melderegister für nachrichtenlose Vermögen eingeführt werden, an das Finanzinstitute solche herrenlosen Vermögensgegenstände melden sollen. Außerdem soll der Gesetzgeber eine Frist definieren, nach der Vermögen von Finanzinstituten als nachrichtenlos deklariert, an das zentrale Melderegister gemeldet sowie an die KfW Capital abgeführt werden müssen.
In Deutschland gebe es weder eine Möglichkeit, die Kontoinformationen eines Erblassers zentral in Erfahrung zu bringen, noch die nachrichtenlose Vermögenswerte einem Zweck zuzuführen. Nach Angaben der FDP-Fraktion ist Deutschland damit das einzige G7-Land, das über keine solche Regelung verfügt und damit im internationalen Vergleich rückständig. Das Vermögen, das derzeit herrenlos auf Konten und Depots liege, könne als "totes" Kapital bezeichnet werden. Daher hält es die FDP-Fraktion für sinnvoll, dieses Vermögen zu überführen, um Zukunftsideen zu finanzieren. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 15.04.20
Newsletterlauf: 15.06.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.