Grüne fordern Maßnahmen gegen Fluglärm


Fluglärm mindern und die Menschen in den Flughafenregionen besser schützen
Passive Lärmschutzmaßnahmen seien nicht ansatzweise geeignet, die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) umzusetzen



Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert Maßnahmen, um den Fluglärm zu mindern und die Menschen in den Flughafenregionen besser zu schützen. In ihren dazu vorgelegten Antrag (19/27211) heißt es, der gesamte Fluglärmschutz sei auf passiven Lärmschutz ausgerichtet, der im Fluglärmgesetz geregelt werde. "Wie viel Lärm von einem Flughafen ausgehen darf, spielt dabei keine Rolle." Festgelegt werde nur, welche Schutzmaßnahmen zum Ausgleich ergriffen werden müssen. Das geschehe in Form von baulichem Schallschutz an den Wohnungen, Entschädigungszahlungen sowie Baubeschränkungen und -verboten, heißt es weiter.

Passive Lärmschutzmaßnahmen seien jedoch nicht ansatzweise geeignet, die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) umzusetzen. Der sehr viel effektivere aktive Lärmschutz, der darüber entscheide, wie viel Lärm überhaupt entstehen darf, sei im Luftverkehrsgesetz verortet. "Ab wann es zu aktivem Lärmschutz kommen muss, ist darin kaum konkretisiert und findet entsprechend bei Flughafengenehmigungen, Erweiterungen und bei Flugroutenfestlegungen wenig Berücksichtigung", wird kritisiert.

Insgesamt 53 Forderungen erheben die Grünen in dem Antrag. Mit Blick auf Luftverkehrsgesetz und Luftverkehrsordnung wird von der Bundesregierung verlangt, neu zu definieren, wann die Änderung eines Flughafens als wesentlich anzusehen ist und dabei alle Maßnahmen einzubeziehen, die den Flugbetrieb faktisch erhöhen. Bei der Genehmigung oder wesentlichen Erweiterung von Flughäfen müsse jeweils eine eindeutige und nach oben gedeckelte Kapazität festgelegt werden. Gefordert wird zudem, absolute Lärmobergrenzen für neue und wesentlich zu erweiternde Flughäfen einzuführen und zu prüfen, "in welcher Weise sich solche Obergrenzen an Bestandsflughäfen einführen lassen, an denen im Sinne des Vorsorgeprinzips die übermäßige Lärmbelastung aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht hingenommen werden kann". (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 15.03.21
Newsletterlauf: 02.06.21


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