Insolvenz von Reiseveranstaltern


Neugestaltung der Insolvenzsicherung im Pauschalreiserecht
Warum sieht die Bundesregierung ausschließlich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als geeignet an, den geplanten Reisesicherungsfonds zu betreiben



Um die Neugestaltung der Insolvenzsicherung im Pauschalreiserecht geht es in einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/27047). Hintergrund ist der Regierungsentwurf für ein Gesetz über die Insolvenzsicherung durch einen Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften, der nach Auffassung der Fragesteller zahlreiche Unklarheiten aufweise.

Sie wollen unter anderem wissen, warum die Bundesregierung ausschließlich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als geeignet ansieht, den geplanten Reisesicherungsfonds zu betreiben.

Außerdem soll die Bundesregierung angeben, wer diese gründen soll, wer die Gesellschafter sein sollen und ob der Fonds ausreichend bemessen ist, um den europarechtlichen Vorgaben zu genügen.

Auch fragen die Abgeordneten, wie die Bundesregierung zum Vorschlag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes steht, der vorsehe, zum Schutz der Reisenden eine persönliche Haftung des Geschäftsführers von Pauschalreiseveranstaltern bei Verstößen gegen die Insolvenzsicherungspflicht einzuführen.

Vorbemerkung der Fragesteller
Die EU-Richtlinie 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie) verpflichtet Reiseveranstalter und Vermittler verbundener Reiseleistungen, für den Fall ihrer Insolvenz die von den Reisenden geleisteten Vorauszahlungen und den Rücktransport der Reisenden abzusichern. Nach gegenwärtiger Rechtslage bestimmt in Deutschland § 651r BGB, dass die Absicherung durch Versicherungen, Bankbürgschaften oder Bankgarantien durchgeführt werden kann. Der Kundengeldabsicherer kann seine Haftung für die von ihm in einem Geschäftsjahr insgesamt zu erstattenden Beträge auf 110 Mio. Euro begrenzen, § 651r Absatz 3 Satz 3 BGB.

Infolge der Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook im Jahr 2019 wurde offenbar, dass die Deckungssumme von 110 Mio. Euro pro Geschäftsjahr und Kundengeldabsicherer nicht ausreichend ist, um alle Ansprüche der Reisenden bei der Insolvenz eines großen Reiseveranstalters abzudecken. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung im Februar 2021 einen Regierungsentwurf für ein Gesetzes über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften erarbeitet. Dieser Regierungsentwurf weist nach Auffassung der Fragesteller zahlreiche Unklarheiten auf.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 15.03.21
Newsletterlauf: 01.06.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen