Insolvenz von Reiseveranstaltern


Neugestaltung der Insolvenzsicherung im Pauschalreiserecht
Warum sieht die Bundesregierung ausschließlich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als geeignet an, den geplanten Reisesicherungsfonds zu betreiben



Um die Neugestaltung der Insolvenzsicherung im Pauschalreiserecht geht es in einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/27047). Hintergrund ist der Regierungsentwurf für ein Gesetz über die Insolvenzsicherung durch einen Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften, der nach Auffassung der Fragesteller zahlreiche Unklarheiten aufweise.

Sie wollen unter anderem wissen, warum die Bundesregierung ausschließlich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als geeignet ansieht, den geplanten Reisesicherungsfonds zu betreiben.

Außerdem soll die Bundesregierung angeben, wer diese gründen soll, wer die Gesellschafter sein sollen und ob der Fonds ausreichend bemessen ist, um den europarechtlichen Vorgaben zu genügen.

Auch fragen die Abgeordneten, wie die Bundesregierung zum Vorschlag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes steht, der vorsehe, zum Schutz der Reisenden eine persönliche Haftung des Geschäftsführers von Pauschalreiseveranstaltern bei Verstößen gegen die Insolvenzsicherungspflicht einzuführen.

Vorbemerkung der Fragesteller
Die EU-Richtlinie 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie) verpflichtet Reiseveranstalter und Vermittler verbundener Reiseleistungen, für den Fall ihrer Insolvenz die von den Reisenden geleisteten Vorauszahlungen und den Rücktransport der Reisenden abzusichern. Nach gegenwärtiger Rechtslage bestimmt in Deutschland § 651r BGB, dass die Absicherung durch Versicherungen, Bankbürgschaften oder Bankgarantien durchgeführt werden kann. Der Kundengeldabsicherer kann seine Haftung für die von ihm in einem Geschäftsjahr insgesamt zu erstattenden Beträge auf 110 Mio. Euro begrenzen, § 651r Absatz 3 Satz 3 BGB.

Infolge der Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook im Jahr 2019 wurde offenbar, dass die Deckungssumme von 110 Mio. Euro pro Geschäftsjahr und Kundengeldabsicherer nicht ausreichend ist, um alle Ansprüche der Reisenden bei der Insolvenz eines großen Reiseveranstalters abzudecken. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung im Februar 2021 einen Regierungsentwurf für ein Gesetzes über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften erarbeitet. Dieser Regierungsentwurf weist nach Auffassung der Fragesteller zahlreiche Unklarheiten auf.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 15.03.21
Newsletterlauf: 01.06.21


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