Herstellung der Öffentlichkeit


Barrierefreier Zugang zu Versicherten- und Patientenrechten
Aus Sicht des Petenten liegt eine Verletzung der UN-Behindertenrechtskonvention vor, da die Sitzungstermine seiner Krankenkasse lediglich durch Aushang in Papierform veröffentlicht würden



Der Petitionsausschuss setzt sich für den barrierefreien Zugang zu Versicherten- und Patientenrechten ein. In der Sitzung überwiesen die Abgeordneten eine Petition, in der beklagt wird, dass Sitzungstermine von Verwaltungsräten von Krankenkassen nicht öffentlich bekanntgegeben werden, mit dem zweithöchsten Votum "zur Erwägung" an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) "soweit es darum geht, Versicherten- und Patientenrechte barrierefrei zugänglich zu machen". Für die entsprechende Beschlussempfehlung stimmten die Koalitionsfraktionen. AfD- und Linksfraktion hatten für eine Erwägungsüberweisung ohne den angeführten "Soweit-Satz" plädiert. Die Unionsfraktion wollte eine Materialüberweisung der Petition, "soweit es um eine Regelung der Bekanntgabe von Sitzungsterminen der Vertreterversammlung von Krankenkassen geht".

Aus Sicht des Petenten liegt eine Verletzung der UN-Behindertenrechtskonvention vor, da die Sitzungstermine seiner Krankenkasse lediglich durch Aushang in Papierform veröffentlicht würden. Dies stelle eine unnötige Barriere dar, heißt es in der Eingabe.

In der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses wird auf Paragraf 63 Absatz 3 Satz 2 Viertes Buch Sozialgesetzbuch verwiesen, wonach die Sitzungen des Verwaltungsrates öffentlich sind, "soweit sie sich nicht mit personellen Angelegenheiten der Krankenkasse, Grundstücksgeschäften oder geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen befassen". Öffentlich sei eine Sitzung, wenn eine beliebige Zahl nicht geladener Zuhörer und Zuhörerinnen Zutritt zum Sitzungsraum hat, heißt es in der Vorlage. Dabei dürfe der Zutritt nicht auf einen bestimmten Personenkreis wie etwa Versicherte oder Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen beschränkt sein.

Zur Herstellung der Öffentlichkeit ist es der Vorlage zufolge erforderlich, dass der Sitzungstermin in geeigneter Weise, "gegebenenfalls in der durch die Satzung hierfür bestimmten Art", rechtzeitig bekannt gemacht wird. Über die Form der Bekanntgabe der Sitzungstermine entscheide jede Krankenkasse im Rahmen ihrer Selbstverwaltung eigenständig. Es bestehe derzeit keine Verpflichtung zur Veröffentlichung der Sitzungsinformationen auf den jeweiligen Internetseiten der Krankenkassen. Einzelne Krankenkassen veröffentlichten gleichwohl im Rahmen der ihr zustehenden Satzungsautonomie die Sitzungstermine auf ihrer Internetseite.

Als für die genannten Krankenkassen zuständige Aufsichtsbehörde könne das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) im Einzelfall überprüfen, ob die gesetzlichen Anforderungen an die Herstellung der Öffentlichkeit von den Krankenkassen eingehalten werden, heißt es weiter. Auf Nachfrage des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) habe das BAS zum konkreten Sachverhalt mitgeteilt, dass es keinen Anlass sehe, gegen die Krankenkassen wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit einzuschreiten. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 18.09.23
Newsletterlauf: 03.11.23


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen