Kartellamt in Krisenlagen anpassungsfähig
Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit in den Jahren 2021/2022 sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet
Es seien keine pandemiebedingten Lücken bei der Durchsetzung des Kartellverbotes zu beklagen gewesen
Die deutsche Wirtschaft hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung in Krisenlagen als anpassungsfähig erwiesen. Die Corona-Pandemie und der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hätten sich spürbar auf die Wirtschaft in Deutschland ausgewirkt, berichtet die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamtes 2021/2022, wie aus einer Unterrichtung (20/7300) der Bundesregierung hervorgeht.
Die Ausnahmesituation habe sowohl die Tätigkeit weiter Teile der Wirtschaft als auch des Bundeskartellamts vor Herausforderungen gestellt, heißt es in der Stellungnahme. Dennoch habe sich die deutsche Wirtschaft im Berichtszeitraum als anpassungs- und widerstandsfähig erwiesen, auch wenn gegen Ende eine technische Rezession (ein preis-, saison- und kalenderbereinigter Rückgang des Bruttoinlandsproduktes im vierten Quartal 2022 sowie im ersten Quartal 2023) zu verzeichnen gewesen sei.
Das Bundeskartellamt habe in den erschwerten Bedingungen durch die aufeinanderfolgenden Krisenlagen "ein hohes Maß an Anpassungsfähigkeit" bewiesen. So seien keine pandemiebedingten Lücken bei der Durchsetzung des Kartellverbotes zu beklagen gewesen.
In der zweiten Hälfte des Berichtszeitraums habe aufgrund auffälliger Preisentwicklungen die Wettbewerbssituation auf den Kraftstoffmärkten im Fokus gestanden. Zum viel diskutierten "Tankrabatt" im Sommer 2022 kommt das Bundeskartellamt laut Bundesregierung zu dem Ergebnis, dass die Steuersenkung überwiegend an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wurde. Gleichzeitig komme der Tätigkeitsbericht zu dem Schluss, dass dieses Ergebnis keine Aussage darüber zulasse, wie stark der Wettbewerbsdruck im Mineralölsektor sei und ob man auf den betreffenden Märkten von effektivem Wettbewerb ausgehen könne, heißt es in der Unterrichtung weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 15.09.23
Newsletterlauf: 30.10.23
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
-
Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
-
Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
-
Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
-
Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.