Kartellamt in Krisenlagen anpassungsfähig
Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit in den Jahren 2021/2022 sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet
Es seien keine pandemiebedingten Lücken bei der Durchsetzung des Kartellverbotes zu beklagen gewesen
Die deutsche Wirtschaft hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung in Krisenlagen als anpassungsfähig erwiesen. Die Corona-Pandemie und der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hätten sich spürbar auf die Wirtschaft in Deutschland ausgewirkt, berichtet die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamtes 2021/2022, wie aus einer Unterrichtung (20/7300) der Bundesregierung hervorgeht.
Die Ausnahmesituation habe sowohl die Tätigkeit weiter Teile der Wirtschaft als auch des Bundeskartellamts vor Herausforderungen gestellt, heißt es in der Stellungnahme. Dennoch habe sich die deutsche Wirtschaft im Berichtszeitraum als anpassungs- und widerstandsfähig erwiesen, auch wenn gegen Ende eine technische Rezession (ein preis-, saison- und kalenderbereinigter Rückgang des Bruttoinlandsproduktes im vierten Quartal 2022 sowie im ersten Quartal 2023) zu verzeichnen gewesen sei.
Das Bundeskartellamt habe in den erschwerten Bedingungen durch die aufeinanderfolgenden Krisenlagen "ein hohes Maß an Anpassungsfähigkeit" bewiesen. So seien keine pandemiebedingten Lücken bei der Durchsetzung des Kartellverbotes zu beklagen gewesen.
In der zweiten Hälfte des Berichtszeitraums habe aufgrund auffälliger Preisentwicklungen die Wettbewerbssituation auf den Kraftstoffmärkten im Fokus gestanden. Zum viel diskutierten "Tankrabatt" im Sommer 2022 kommt das Bundeskartellamt laut Bundesregierung zu dem Ergebnis, dass die Steuersenkung überwiegend an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wurde. Gleichzeitig komme der Tätigkeitsbericht zu dem Schluss, dass dieses Ergebnis keine Aussage darüber zulasse, wie stark der Wettbewerbsdruck im Mineralölsektor sei und ob man auf den betreffenden Märkten von effektivem Wettbewerb ausgehen könne, heißt es in der Unterrichtung weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 15.09.23
Newsletterlauf: 30.10.23
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