Lobbykontakten offenlegen
Lobbykontakte ehemaliger Amts- und Mandatsträger zur Bundesregierung
Kontakte zu Lobbyisten bei Abfassung von Gesetzentwürfen
Kontakte zu Lobbyisten im Zusammenhang mit der Abfassung von Gesetzentwürfen sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/8475) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/8088). Danach prüft die Bundesregierung aktuell, ob und inwieweit über das Lobbyregister hinaus Transparenzaspekte im Rahmen des Vorhabens des Koalitionsvertrages zur Umsetzung eines "exekutiven Fußabdrucks" berücksichtigt werden könnten. Dies betreffe auch die Offenlegung von Kontakten zwischen Interessenvertretern und der Bundesregierung im Kontext der Abfassung von Gesetzentwürfen, heißt es in der Vorlage weiter.
Vorbemerkung der Fragesteller
Das Lobbyregister des Deutschen Bundestages listet aktuell 6001 Lobbyorganisationen bzw. Einzelpersonen auf (Stand 26. Juli 2023, vgl. www.lobbyregister.bundestag.de/startseite?lang=de). Die vorliegende Kleine Anfrage dient der Ermittlung der Lobbykontakte ehemaliger Amts- und Mandatsträger und ihres Einflusses auf die Willensbildung und Gesetzgebung der Bundesregierung. Da ehemalige Abgeordnete, Regierungsmitglieder oder Spitzenbeamte aus ihrer aktiven Zeit über ein breites Netzwerk verfügen, ist es naheliegend, dass Konzerne und Interessenorganisationen diese als Lobbyisten verpflichten, damit durch einen Anruf im Deutschen Bundestag oder im Bundesministerium Türen geöffnet werden.
Nach Recherchen von abgeordnetenwatch.de sind aktuell mehr als 100 ehemalige Abgeordnete und Regierungsmitglieder im Lobbyregister aufgeführt. Hinzu kämen hochrangige Spitzenbeamte wie der Präsident des Bundeskartellamtes a. D. oder ehemalige Geheimdienstchefs. Diese seien mittlerweile als Vorstände in Unternehmen, Verbänden oder Vereinen tätig, arbeiteten als hauptberufliche Lobbyistinnen und Lobbyisten oder betrieben eine Beratungsfirma (vgl. www.abgeordnetenwatch.de/recherchen/lobbyismus/diese-liste-zeigt-fuer-wen-ueber-100-ex-politikerinnen-heute-arbeiten).
Die Fragestellenden bitten darum, dass die Bundesregierung die Angaben zu den entsprechenden Lobbykontakten bis zur Ebene der Referatsleiterinnen und Referatsleiter vornimmt, so wie es die Änderungen der die Bundesregierung tragenden Koalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP in ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Lobbyregistergesetzes (Bundestagsdrucksache 20/7346) vorgesehen haben.
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 23.10.23
Newsletterlauf: 19.01.24
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