Heißes Eisen: Wärmeplanung


Konstruktiver Umgang mit Wärmeplanungsgesetz angemahnt
Abgeordnete wünschen Nachbesserungen und eventuell eine Aufschiebung des Gesetzgebungsverfahrens um ein halbes Jahr an



Die Wärmeplanung ist aus Sicht der Bundesregierung ein strategisches Planungsinstrument, das den Kommunen und den Bürgern aufzeige, wie der Umbau zur Dekarbonisierung der Wärmenetze gelingen kann. Das betonte Sören Bartol (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, im Bauausschuss. Eine Debatte wie beim Gebäudeenergiegesetz (GEG), als es um das vermeintliche Herausreißen von Heizungen oder Zwangseinbauten gegangen sei, sollte beim Wärmeplanungsgesetz (WPG) (20/8654) vermieden werden, so der Politiker. Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat am Mittwochvormittag das Thema Wärmeplanung ohne Beschlussfassung anberaten. Wie zwei Tage vorher während einer Öffentlichen Anhörung zu dem Thema mahnten Abgeordnete Nachbesserungen und eventuell eine Aufschiebung des Gesetzgebungsverfahrens um ein halbes Jahr an.

Der Vertreter der SPD-Fraktion wandte sich gegen jede Zeitverzögerung. Alle demokratischen Fraktionen im Bundestag seien sich einig darüber, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral werden solle. Das WPG sei ein gutes Beispiel dafür, wie globale Probleme auf lokaler Ebene bearbeitet werden könnten. Das Vorgehen beim GEG habe weder der Ampelregierung genutzt noch den demokratischen Fraktionen insgesamt. Die kommunale Wärmeplanung sei etwas, das der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für den Klimaschutz und der Begrenzung des Klimawandels entspreche, sowohl beim Bund als auch bei den Ländern und Kommunen. Deswegen habe die SPD-Fraktion die Bitte, kontroverse Dinge durchaus kontrovers zu diskutieren, aber das nicht zu Fragen über Leben und Tod werden zu lassen. Als Beispiel wurde die Datenerhebung genannt. Diese sollte nicht wieder als Aufhänger für polemische Diskussionen genutzt werden, damit es nicht zu Schlagzeilen komme, dass die Bundesregierung die Bürger aushorchen wolle.

Die CDU/CSU-Fraktion mahnte Änderungen an, die nicht nur diskutiert werden, sondern in den Gesetzgebungsprozess einfließen sollten. Als Beispiele nannte der Vertreter der Union die Fristen, die Dekarbonisierung der Netze bis 2030, die Finanzierung des Ausbaus, die Begrenzung der Biomasse sowie die Verzahnung mit dem GEG. Diese Fragen sollten nach Ansicht der Union dringend geklärt werden.

Die Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen machte deutlich, dass die Gesellschaft die Verpflichtung gegenüber zukünftigen Generationen habe, diesen Planeten auch weiterhin bewohnbar zu halten. Die Wärmewende sei dazu ein richtiger Schritt. Die Politik habe die Aufgabe, zu prüfen, was realistisch machbar sei. Zu den Wünschen, die Fristen nochmals zu verlängern, erinnerte sie daran, dass sich das Gesetz bereits ein halbes Jahr länger als geplant in Bearbeitung befunden habe. Die Vorschläge, die vorlägen, seien für die Kommunen machbar, vor allem auch deshalb, weil es keine Sanktionen gegen die Kommunen gebe. Wenn die Kommunen ihre Pläne nicht rechtzeitig vorlegten, entstehe für sie kein materieller Schaden, die Bürger hingegen hätten das Nachsehen.

Von Seiten der FDP-Fraktion wurde daran erinnert, dass das Thema Fristen eine Sache sei, die das Vertrauen berühre. Allen Vertretern, die mit der Wärmeplanung befasst seien, solle Planungssicherheit zugestanden werden, weswegen ein halbes Jahr mehr Planungszeit zu begrüßen sei. Zudem betonte der Vertreter der FDP, dass das Gesetz Technologieoffenheit vorsehe. Die Kritik am Wasserstoff, die es auch in der Anhörung am Montag mehrfach gegeben habe, könne zwar vorgebracht werden, aber sie stimme nicht. Keine Kommune werde dazu verpflichtet, sich auf Wasserstoff zu konzentrieren. Die Politik gebe lediglich einen Rahmen vor. Erklärtes Ziel der Ampel sei jedoch, das Gesamtpaket aus Gebäudeenergiegesetz (GEG), Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und Wärmeplanungsgesetz (WPG) auf den Weg zu bringen.

Die AfD-Fraktion begrüßte die Einigung zur Biomasse und brachte die Hoffnung zum Ausdruck, dass das nun auch Eingang ins Gesetz finden werde, vor allem, weil sonst der Eindruck entstehe, der Fokus werde auf Wasserstoff gerichtet. Zudem sei nicht geregelt, aus welchen Fördertöpfen der Ausbau bezahlt werden solle. Der Gesetzentwurf sehe lediglich Mittel zur Erstellung der Wärmepläne vor.

Auch die Fraktion Die Linke forderte mehr Klarheit zu den Fördermitteln und den Fördersummen. Die 500 Millionen Euro, die pro Jahr für die Planung zur Verfügung gestellt werden sollten, würden ebenso wenig ausreichen wie der Personalbestand bei den Kommunen. Es sei bereits jetzt absehbar, dass es aufgrund von fehlenden Kapazitäten zu Verzögerungen kommen werde, das hätten auch die kommunalen Spitzenverbände in der Anhörung angebracht. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 23.10.23
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