Missstände bei der Financial Intelligence Unit
Unbearbeitete Geldwäsche-Meldungen bei der FIU
Bekämpfung der Geldwäsche im Zuge ihrer Prüfung der Geldwäschevorkehrungen
Wie sich die Zahl der nicht endbearbeiteten oder mit einem unklaren Status verbliebenen Geldwäsche-Verdachtsmeldungen bei der Financial Intelligence Unit (FIU) des Zolls seit 2020 entwickelt hat, will die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (20/6107) erfahren. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage wird auf eine Unterrichtung des Bundesministeriums für Finanzen für den Finanzausschuss des Bundestages verwiesen, wonach zwischen Januar 2020 und dem 30. September 2022 bei der FIU 100.963 als risikorelevant eingestufte Verdachtsmeldungen nicht endbearbeitet wurden.
Das Ministerium und die FIU hätten es auch versäumt, die Financial Action Task Force (FATF) als internationale Organisation zur Bekämpfung der Geldwäsche im Zuge ihrer Prüfung der Geldwäschevorkehrungen in Deutschland über den Bearbeitungsrückstand zu informieren. Die CDU/CSU-Fraktion will unter anderem wissen, wie die Abarbeitung des Rückstaus voranschreitet. Außerdem wird nach dem Einsatz von künstlicher Intelligenz bei der Bekämpfung der Geldwäsche gefragt.
Vorbemerkung der Fragesteller
Bereits in der Vergangenheit waren Bearbeitungsrückstände von Geldwäscheverdachtsmeldungen bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen beim Zoll, der Financial Intelligence Unit (FIU), bekannt geworden. In der Folge versicherte der damalige Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz den Mitgliedern des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages am 20. September 2021, dass es bei der FIU keine Bearbeitungsrückstände mehr gebe. Dies wurde den Mitgliedern des Finanzausschusses am 16. Februar 2022 seitens der FIU-Leitung nochmals bestätigt.
Mit Schreiben vom 24. Oktober 2022 wurden die Mitglieder des Finanzausschusses durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) jedoch darüber in Kenntnis gesetzt, dass zwischen Januar 2020 und 30. September 2022 bei der FIU 100 963 als risikorelevant eingestufte Verdachtsmeldungen nicht endbearbeitet wurden. Auf Nachfragen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag wurde zudem bekannt, dass das BMF bereits am 26. August 2022 Kenntnis darüber hatte, dass bei der FIU Verdachtsmeldungen in "erheblichem Umfang" nicht endbearbeitet waren (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 61 des Abgeordneten Matthias Hauer auf Bundestagsdrucksache 20/4852).
Dennoch unterließ es das BMF, die Mitglieder des Finanzausschusses bei einem Besuch der FIU in Köln am 13. September 2022 über die vorliegenden Erkenntnisse zu unterrichten. Das BMF und die FIU versäumten es auch, die Financial Action Task Force (FATF) als wichtigste internationale Organisation zur Bekämpfung der Geldwäsche im Zuge ihrer Prüfung der Geldwäschevorkehrungen in Deutschland über den Bearbeitungsrückstau zu informieren (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 60 des Abgeordneten Matthias Hauer auf Bundestagsdrucksache 20/4852). (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 31.03.23
Newsletterlauf: 26.06.23
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