Rechtsbriefing "Libra" der juris GmbH


Bund will vorerst an juris GmbH beteiligt bleiben
Das Juristische Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland (kurz: juris GmbH) ist ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen, bei dem der Bund mit 50,012 Prozent die Mehrheit der Anteile hält



Die Deutsche Bundesregierung plant aktuell nicht, den Bundesanteil an der juris GmbH zu verkaufen. Dies werde nach Abschluss eines laufenden "Entflechtungsprozesses" erneut zu prüfen sein, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (20/6057) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (29/5453). Den Angaben zufolge hält der Bund aktuell 50,01 Prozent an der Gesellschaft. Die Unionsfraktion hatte in der Anfrage zahlreiche Aspekte rund um die Beteiligung des Bundes an dem juristischen Informationsdienst thematisiert.

Hintergrund der Anfrage war die Diskussion über das inzwischen eingestellte Rechtsbriefing "Libra" der juris GmbH. Ein vom Bundesministerium für Justiz beauftragtes Gutachten hatte darin eine Verletzung des Grundsatzes der Staatsferne der Presse gesehen.

Wie die Bundesregierung in der Antwort ausführt ist nach ihrer Auffassung die Mehrheitsbeteiligung zum einen zur kontrollierten Durchführung des auf mehrere Jahre angelegten Entflechtungsprozesses erforderlich. Zum anderen solle so der "fachliche Einfluss" des Bundesverfassungsgerichtes sowie aller anderen oberen Bundesgerichte auf die geplante Neuordnung des Rechtsinformationssystems des Bundes sichergestellt und ein reibungsloser Übergang zum neuen System sichergestellt werden.

Aktuell betreibt die juris GmbH als Verwaltungshelferin das Rechtsinformationssystem und erhält seit 2001 demnach zur Erfüllung dieser Aufgabe exklusiv die Entscheidungen der einzelnen Bundesgerichte. Diese "besondere Rechtsstellung" solle noch in dieser Legislaturperiode beendet werden, schreibt die Bundesregierung.

Der Bund baut mittels der DigitalService GmbH seit Anfang 2022 ein Rechtsinformationssystem, das aus "bundeseigener Datenhaltung, Datenerfassung und Rechtsinformationsportal" bestehen soll, auf. Das im Auftrag des Bundesjustizministeriums entwickelte neue Portal werde "der Allgemeinheit insbesondere Rechtsprechung, aber auch Gesetze und Verordnungen sowie Verwaltungsvorschriften des Bundes einschließlich umfangreicher Metadaten als Open Data zur Verfügung stellen".

Wie die Bundesregierung in der Vorbemerkung schreibt, sei es ihr aufgrund der umfangreichen, insgesamt 108 Fragen umfassenden Kleinen Anfrage sowie der nicht gewährten Fristverlängerung durch die Union nicht möglich gewesen, alle Fragen vollumfänglich zu beantworten. Dies trifft überwiegend auf Fragen zu Vorgängen vor 2001 zu. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 31.03.23
Newsletterlauf: 27.06.23


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

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    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

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    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

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  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

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