Mit Lieferkettenmanagement konfrontiert


206 Beschwerden wegen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Aktueller Stand der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes – August 2024



Seit Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) insgesamt 206 Beschwerden eingegangen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/13245) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12715) mit, die sich nach der Zahl der Beschwerden seit Jahresbeginn 2023 erkundigt hatte. Wie die Regierung weiter mitteilt, hätten sich aus den Beschwerden 224 einzelne Vorgänge ergeben. Insgesamt 183 Vorgänge hätten aber keinen Bezug zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) oder hätten sich nicht auf LkSG-pflichtige Unternehmen bezogen. Dem BAFA würden aktuell insgesamt 680 Berichte von Unternehmen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen. Einige der berichtenden Unternehmen würden aber nicht der Berichtspflicht nach dem Gesetz unterliegen.

Vorbemerkung der Fragestellen
Seit dem 1. Januar 2023 gelten mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verbindliche Pflichten für Unternehmen mit mehr als 3 000 Mitarbeitern und mit Sitz in Deutschland zur Achtung von in ihren Lieferketten. Seit 1. Januar 2024 gilt das Gesetz für Konzerne mit mehr als 1.000 Beschäftigten (§ 1 Absatz 1 Satz 3 LkSG), wobei auch Unternehmen mit weitaus weniger Beschäftigten indirekt vom Anwendungsbereich erfasst sind, wenn sie als Zulieferer von Großunternehmen mit deren Lieferkettenmanagement konfrontiert sind. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen zum Aufbau eines umfassenden Risikomanagements, das unter anderem eine Risikoanalyse (§ 5 LkSG), Präventions- (§ 6 LkSG) und Abhilfemaßnahmen (§ 7 LkSG) umfasst; zudem ist ein Beschwerdemanagement aufzubauen (§ 8 LkSG).

Die Unternehmen stehen unter anderem in der Pflicht, das Risiko von Kinderarbeit, Sklaverei, Missachtungen des Arbeitsschutzes und umweltbezogene Risiken entlang ihrer Lieferketten zu minimieren und dem vorzubeugen (§§ 2, 3 LkSG). Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kontrolliert die Einhaltung des Gesetzes (§ 19 LkSG). Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz werden als Ordnungswidrigkeit geahndet (§ 24 LkSG). Unternehmen, die ihrer Verantwortung bezüglich der im LkSG genannten Verpflichtungen nicht nachkommen, können vom BAFA zum Ergreifen bestimmter Maßnahmen mit Bußgeldern belegt oder von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.
(Deutscher Bundesregierung: ra)

eingetragen: 14.11.24
Newsletterlauf: 28.01.25


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen