EPBD muss bis zum 29.05.2026 umgesetzt werden


Umsetzung der Europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie
Bis 2030 müssen die 16 Prozent energetisch schlechtesten Gebäude und bis 2033 die insgesamt 26 Prozent energetisch schlechtesten Gebäude saniert werden



Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat sich unter anderem mit dem Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zum Stand der Umsetzung der Europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) befasst.

In dem Bericht, der verteilt wurde, heißt es unter anderem: "Die Europäische Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) ist am 28.05.2024 in Kraft getreten und muss bis zum 29.05.2026 umgesetzt werden. Zu den wichtigsten Regelungen gehören die Standards für neue Gebäude. Diese 'Zero-emission building'-Vorgabe beinhaltet das Verbot der Verbrennung fossiler Energie in der Heizung, zusätzlich zu einer sehr hohen Energieeffizienz ab 1.1.2028 für neue öffentliche Gebäude und ab 1.1.2030 für alle neuen Gebäude."


Darüber hinaus gelten Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz (MEPS) für den Gebäudebestand für Nichtwohngebäude sowie Zielpfade für Energieeinsparungen im Bestand der Wohngebäude. Für Nichtwohngebäude müssen gebäudespezifische Vorgaben umgesetzt werden. Bis 2030 müssen die 16 Prozent energetisch schlechtesten Gebäude und bis 2033 die insgesamt 26 Prozent energetisch schlechtesten Gebäude saniert werden. Bei Wohngebäuden muss der Energieverbrauch für den gesamten Wohngebäudebestand bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent im Vergleich zu 2020 reduziert werden." (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 15.11.24
Newsletterlauf: 03.02.25


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen