EPBD muss bis zum 29.05.2026 umgesetzt werden
Umsetzung der Europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie
Bis 2030 müssen die 16 Prozent energetisch schlechtesten Gebäude und bis 2033 die insgesamt 26 Prozent energetisch schlechtesten Gebäude saniert werden
Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat sich unter anderem mit dem Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zum Stand der Umsetzung der Europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) befasst.
In dem Bericht, der verteilt wurde, heißt es unter anderem: "Die Europäische Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) ist am 28.05.2024 in Kraft getreten und muss bis zum 29.05.2026 umgesetzt werden. Zu den wichtigsten Regelungen gehören die Standards für neue Gebäude. Diese 'Zero-emission building'-Vorgabe beinhaltet das Verbot der Verbrennung fossiler Energie in der Heizung, zusätzlich zu einer sehr hohen Energieeffizienz ab 1.1.2028 für neue öffentliche Gebäude und ab 1.1.2030 für alle neuen Gebäude."
Darüber hinaus gelten Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz (MEPS) für den Gebäudebestand für Nichtwohngebäude sowie Zielpfade für Energieeinsparungen im Bestand der Wohngebäude. Für Nichtwohngebäude müssen gebäudespezifische Vorgaben umgesetzt werden. Bis 2030 müssen die 16 Prozent energetisch schlechtesten Gebäude und bis 2033 die insgesamt 26 Prozent energetisch schlechtesten Gebäude saniert werden. Bei Wohngebäuden muss der Energieverbrauch für den gesamten Wohngebäudebestand bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent im Vergleich zu 2020 reduziert werden." (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 15.11.24
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