Neuregelungen der hausärztlichen Versorgung
Anhörung zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz
Der Hausärzteverband wies in der Anhörung auf die Notwendigkeit hin, die Budgetierung für Hausärzte aufzuheben
Gesundheitsexperten begrüßen im Grundsatz den Gesetzentwurf zur Reform der ambulanten medizinischen Versorgung, sehen aber Bedarf für weitergehende Regelungen. Mit dem vorliegenden Entwurf für ein Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) (20/11853) würden Chancen für nachhaltige strukturelle Veränderungen nicht genutzt, kritisierten Sachverständige in einer Anhörung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die Experten äußerten sich in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen.
Der Hausärzteverband wies in der Anhörung auf die Notwendigkeit hin, die Budgetierung für Hausärzte aufzuheben. Die Lage sei prekär und dringlich. Viele Hausärzte seien schon älter und würden nicht noch jahrelang auf bessere Arbeitsbedingungen warten, sondern notfalls früher in den Ruhestand gehen. Die jetzigen Bedingungen seien zudem für die jüngere Generation abschreckend. Ohne die im Entwurf vorgesehene Entbudgetierung drohte die Versorgung insbesondere in ohnehin unterversorgten Gebieten noch schlechter zu werden.
Die Bundesärztekammer (BÄK) erklärte, das Kernstück vormaliger Entwürfe - eine strukturelle Weiterentwicklung der ambulanten Versorgungslandschaft - sei im aktuellen Entwurf nicht mehr enthalten. Das Anliegen, die hausärztliche Versorgung zu stärken, werde unterstützt. Angesichts des spürbaren Mangels an Hausärzten sei es maßgeblich, dass Versorgungsleistungen nicht durch Budgets begrenzt würden. Zudem sollten Hausärzte so lange wie möglich und flächendeckend in der Versorgung gehalten werden. Die Regelungen müssten jedoch so ausgestaltet werden, dass sie nicht auf eine bloße Umverteilung finanzieller Mittel hinausliefen. Zudem müsse in einem nächsten Schritt die Entbudgetierung auf die fachärztliche Versorgung ausgeweitet werden.
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) würdigte die Intention, die Gesundheitsversorgung stärker an den Bedürfnissen der Patienten auszurichten und den kommunalen Bedarf zu berücksichtigen. Der jetzige Entwurf umfasse hinsichtlich der psychischen Gesundheit der Bevölkerung jedoch nur einen Bruchteil dessen, was im Koalitionsvertrag angekündigt gewesen sei. Um die Versorgung langfristig sichern zu können, müsse außerdem die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung solide geregelt werden. Auf diesen kritischen Punkt gingen in der Anhörung auch andere Sachverständige ein und forderten schnelle Lösungen, um einen Versorgungsengpass zu verhindern.
Auch nach Ansicht des BKK-Dachverbandes erfüllt der Gesetzentwurf nicht die darin gesetzten, hohen Erwartungen. Es fehlten grundlegende innovative Ansätze zur Verbesserung der Versorgung sowie eine angemessene Vernetzung mit kommunalen Angeboten.
Die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen (DGIV) sprach von einem abgeschwächten Entwurf. Viele zentrale Aspekte, die ursprünglich als innovative Versorgungskonzepte vorgesehen gewesen seien, seien entfallen. Besonders bedauerlich sei die Streichung zukunftsweisender Ansätze wie der Gesundheitsregionen, primären Versorgungszentren und Gesundheitskioske.
Der Einzelsachverständige Ferdinand Gerlach machte in der Anhörung mit Blick auf die zerbrochene Ampel-Koalition deutlich, dass eine Verabschiedung des Gesetzentwurfes dringlich sei. Die geplanten Neuregelungen in der hausärztlichen Versorgung seien überfällig. Wenn jahrelang verschleppte Reformen, die weitgehend unumstritten seien, weiter aufgeschoben würden, vergrößerten sich die Probleme. Ein kompletter Neustart würde bedeuten, dass die angestrebten Regelungen erst 2026 umgesetzt werden könnten. Gerlach forderte die Abgeordneten auf, zumindest unstrittige Regelungen noch zeitnah umsetzen. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 18.11.24
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