Public Corporate Governance Kodex


Public Corporate Governance bei öffentlichen Unternehmen und Bundesbeteiligungen
In Abhängigkeit von der Größe und der Risikoexposition des Unternehmens soll das Geschäftsführungsorgan die Einrichtung einer separaten Stelle, die mit Compliance-Aufgaben betraut ist, prüfen sowie Beschäftigten und Dritten die Möglichkeit einräumen, geschützt und anonym Hinweise auf Rechtsverstöße geben zu können



Alle 50 unmittelbaren Mehrheitsbeteiligungen des Bundes wenden den Public Corporate Governance Kodex an. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28919) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/28294). Dazu gehören zum Beispiel die Deutsche Telekom und die Deutsche Bahn. Zudem wenden sieben Minderheitsbeteiligungen des Bundes den Kodex an, darunter die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit und die Deutsche Energie-Agentur.

Der Pulic Corporate Governance Kodex des Bundes ist ein eigenständiger Kodex, der unter Leitung des Bundesfinanzministeriums entwickelt wurde. Er enthält Regelungen zu Compliance und zur Vermeidung von Interessenskonflikten.

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesregierung hat 2020 die Neufassung der "Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes" (hiernach Grundsätze im Bereich des Bundes) beschlossen. Die neuen Grundsätze orientieren sich an dem "Public Corporate Governance Kodex" für öffentliche Unternehmen sowie an den "Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung".

Der Public Corporate Governance Kodex sieht unter anderem vor, Interessenkonflikte zu vermeiden, indem die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans keinen konzernfremden Aufsichtsorganvorsitz übernehmen sollen und keine Nebentätigkeiten, insbesondere konzernfremde Aufsichtsorganmandate, bzw. nur mit Zustimmung des Aufsichtsorgans als Gesamtgremium übernehmen dürfen.

Darüber hinaus hat das Geschäftsführungsorgan für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, der öffentlich-rechtlichen Vorschriften insbesondere im Zusammenhang mit den übertragenen Aufgaben und deren Finanzierung, der unternehmensinternen Richtlinien und Regelungen, die aus identifizierten Risiken und daraus abgeleiteten Maßnahmen resultieren, zu sorgen (Legalitätskontrollprinzip) und auch auf deren wirksame Beachtung durch die Konzernunternehmen hinzuwirken (Compliance). In Abhängigkeit von der Größe und der Risikoexposition des Unternehmens soll das Geschäftsführungsorgan die Einrichtung einer separaten Stelle, die mit Compliance-Aufgaben betraut ist, prüfen sowie Beschäftigten und Dritten die Möglichkeit einräumen, geschützt und anonym Hinweise auf Rechtsverstöße geben zu können.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 29.04.21
Newsletterlauf: 04.08.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen