Reduzierung der Lebensmittelabfälle
Gesetzliche Schritte gegen Lebensmittelverschwendung möglich
Künftige verpflichtende Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung
Der Bundesregierung ist es wichtig, der Verschwendung von Lebensmitteln möglichst schnell effektiv zu begegnen. Primäres Ziel sei dabei, dass Lebensmittelabfälle von vornherein vermieden werden, heißt es in einer Antwort (20/777) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/509) der AfD-Fraktion.
Die im Rahmen der "Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung" gebildeten sektorspezifischen Dialogforen hätten bereits Vereinbarungen zur Reduzierung der Lebensmittelabfälle mit konkreten Maßnahmen für ihren jeweiligen Sektor erarbeitet. So wurde zum Beispiel im Dialogforum "Außer-Haus-Verpflegung" eine Zielvereinbarung für den Sektor erarbeitet und im April 2021 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und von branchenspezifischen Verbänden unterzeichnet.
Das BMEL habe sich in der Zielvereinbarung verpflichtet, eine verbandsübergreifende neutrale Struktur zu unterstützen. Diese Kompetenzstelle habe am 1. Januar 2022 ihre Arbeit aufgenommen und sei von United Against Waste e. V. und dem Johann Heinrich von Thünen-Institut aufgebaut worden. Zu den Aufgaben der Kompetenzstelle gehörten die Weiterführung des Dialogs und die Kontrolle der Umsetzung der Zielvereinbarung sowie die Bewertung der Maßnahmen mit Hilfe von Abfalldaten.
Im Bereich Einzelhandel konnte laut Bundesregierung in Modellprojekten das Reduzierungspotenzial einzelner Maßnahmen ermittelt und bewertet werden. Die Datenerhebung habe zu einer größeren Sensibilisierung der Unternehmen bezüglich der Reduzierungspotenziale geführt, welche nun von den Unternehmen genutzt würden.
Voraussichtlich im Laufe dieses Jahres sollen zudem für die oben genannten Dialogforen für die Primärproduktion, die Verarbeitung und für den Handel Zielvereinbarungen mit konkreten Reduzierungsmaßnahmen abgeschlossen werden.
"Um die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verbindlichkeit der Reduzierung von Lebensmittelverschwendung herzustellen, wird auch die Erforderlichkeit gesetzlicher Änderungen abzuwägen sein", heißt es in der Antwort. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 06.04.22
Newsletterlauf: 09.06.22
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>