Reduzierung der Lebensmittelabfälle


Gesetzliche Schritte gegen Lebensmittelverschwendung möglich
Künftige verpflichtende Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung




Der Bundesregierung ist es wichtig, der Verschwendung von Lebensmitteln möglichst schnell effektiv zu begegnen. Primäres Ziel sei dabei, dass Lebensmittelabfälle von vornherein vermieden werden, heißt es in einer Antwort (20/777) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/509) der AfD-Fraktion.

Die im Rahmen der "Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung" gebildeten sektorspezifischen Dialogforen hätten bereits Vereinbarungen zur Reduzierung der Lebensmittelabfälle mit konkreten Maßnahmen für ihren jeweiligen Sektor erarbeitet. So wurde zum Beispiel im Dialogforum "Außer-Haus-Verpflegung" eine Zielvereinbarung für den Sektor erarbeitet und im April 2021 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und von branchenspezifischen Verbänden unterzeichnet.

Das BMEL habe sich in der Zielvereinbarung verpflichtet, eine verbandsübergreifende neutrale Struktur zu unterstützen. Diese Kompetenzstelle habe am 1. Januar 2022 ihre Arbeit aufgenommen und sei von United Against Waste e. V. und dem Johann Heinrich von Thünen-Institut aufgebaut worden. Zu den Aufgaben der Kompetenzstelle gehörten die Weiterführung des Dialogs und die Kontrolle der Umsetzung der Zielvereinbarung sowie die Bewertung der Maßnahmen mit Hilfe von Abfalldaten.

Im Bereich Einzelhandel konnte laut Bundesregierung in Modellprojekten das Reduzierungspotenzial einzelner Maßnahmen ermittelt und bewertet werden. Die Datenerhebung habe zu einer größeren Sensibilisierung der Unternehmen bezüglich der Reduzierungspotenziale geführt, welche nun von den Unternehmen genutzt würden.

Voraussichtlich im Laufe dieses Jahres sollen zudem für die oben genannten Dialogforen für die Primärproduktion, die Verarbeitung und für den Handel Zielvereinbarungen mit konkreten Reduzierungsmaßnahmen abgeschlossen werden.

"Um die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verbindlichkeit der Reduzierung von Lebensmittelverschwendung herzustellen, wird auch die Erforderlichkeit gesetzlicher Änderungen abzuwägen sein", heißt es in der Antwort. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 06.04.22
Newsletterlauf: 09.06.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bürokratie auf Bundesebene

    Zum Stichtag 24. Mai 2024 sind auf Bundesebene 1.797 Gesetze mit 52.401 Einzelnormen sowie 2.866 Rechtsverordnungen mit 44.475 Einzelnormen gültig gewesen. Das führt die Bundesregierung in einer Antwort (20/11746) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11510) zu "Maßnahmen zur Reduzierung von Bürokratie auf Bundesebene" aus. Bezogen auf die Zahl der Gesetze beziehungsweise Rechtsverordnungen ist das jeweils der Höchstwert seit 2010.

  • Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz

    Der Rechtsausschuss hat sich in einer öffentlichen Anhörung mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien" (20/11308) befasst. Das Echo der geladenen Expertinnen und Experten zum Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz fiel dabei sehr unterschiedlich aus.

  • Finanzierung des EEG-Kontos

    Um erneuerbare Energien zu fördern, werden Betreibern von Photovoltaik- und Windanlagen Preise garantiert. Der paradoxe Effekt in der gegenwärtigen Situation: Die Strompreise an der Börse sinken, was gut für den Verbraucher ist.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Geldwäsche soll in Deutschland besser bekämpft werden. Das ist das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (20/9648) zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz, FKBG), das der Finanzausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion sowie der Gruppe Die Linke verabschiedet hat.

  • Innovative Ansätze in der Datenpolitik nötig

    Mit den Rahmenbedingungen für eine innovative Datenpolitik, also Datenaustausch und -nutzung sowie Datenschutz, hat sich der Digitalausschuss in einer öffentlichen Anhörung befasst. Die Sachverständigen bewerteten auch die nationalen Spielräume bei der Umsetzung des europäischen Data Acts, des Data Governance Acts aber auch der KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen