Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich


EU-Taxonomie und deren Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft
In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass die EU-Tax-VO insbesondere für mittelständische Unternehmen erheblichen Bürokratieaufwand erzeugt und die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit einschränkt



Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort (20/14901) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14589) auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Auch ist nach Ansicht der Regierung zu prüfen, ob alle Informationen, die sich aus der Nachhaltigkeitsberichterstattung ergeben, für das Erreichen ihrer Ziele relevant sind oder ob Informationen zusammengefasst oder vereinfacht werden können. Daher hätten sich die Minister für Justiz, Finanzen, Wirtschaft und Klimaschutz sowie Arbeit und Soziales am 17. Dezember 2024 in einem Brief an die Europäische Kommission gewandt und angeregt, maßgebliche gesetzliche Rahmenwerke, insbesondere die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und die Taxonomie-Verordnung, mit Blick auf den konkreten Inhalt der Berichtspflichten für betroffene Unternehmen deutlich zu reduzieren und somit einfacher, zielgerichteter und insgesamt verhältnismäßiger auszugestalten.

Vorbemerkungen der Fragesteller
Die "Sustainable Finance Strategy" ist eines der tiefgreifendsten klimapolitischen Maßnahmenpakete der Europäischen Union (EU). Eine ihrer tragenden Säulen stellt die EU-Taxonomie-Verordnung (EU-Tax-VO) dar. Diese Verordnung wurde eingeführt, um nachhaltige Investitionen zu fördern und den Übergang zu einer defossilisierten Wirtschaft zu unterstützen.

In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass die EU-Tax-VO insbesondere für mittelständische Unternehmen erheblichen Bürokratieaufwand erzeugt und die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit einschränkt. Anstatt die Transformation zu mehr Nachhaltigkeit durch die Mobilisierung von Privatkapital zu unterstützen, schafft sie vor allem einen zunehmend nicht zu bewältigenden Bürokratie- und Beratungsaufwand bei europäischen Unternehmen.

Das Ziel einer effektiven Verknüpfung von Klima- sowie Umweltpolitik und Finanzmarktregulierung ist bislang gescheitert. Investitionshemmend wirkt sich darüber hinaus die Gefahr der Doppelregulierung aus, wenn etwa bereits durch den EU-Emissionshandel erfasste Anlagen als ökologisch nicht nachhaltig bewertet werden, obwohl sie aufgrund der Emissionsobergrenze keine zusätzlichen Emissionen verursachen, sondern durch den Erwerb von Emissionsrechten zur Finanzierung von Emissionsminderungen beitragen. Angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Krise in Deutschland, die sich durch geringe Produktivitätszuwächse, eine stagnierende Investitionstätigkeit und steigende bürokratische Anforderungen äußert, sind strukturelle Veränderungen dringend geboten.

Vor diesem Hintergrund bestehen aus Sicht der Fragesteller erhebliche Zweifel daran, ob die Bundesregierung mit ihrem derzeitigen Kurs in der Finanzpolitik die wirtschaftlichen Herausforderungen adäquat adressieren kann. Insbesondere bestehen aus Sicht der Fragesteller Zweifel daran, ob die Bundesregierung die Tragweite der durch die EU-Taxonomie ausgelösten Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft erkannt hat, denn die Bundesregierung hat bislang keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen, um die negativen Auswirkungen der EU-Taxonomie abzumildern oder auf europäischer Ebene eine grundlegende Überarbeitung anzustoßen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 27.02.25


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