Risiko durch PFAS-Emissionen
PFAS: Bundesregierung will gesamteuropäische Regelung
REACH-Compliance: In den letzten Jahren seien immer mehr, auch großflächige PFAS-Verunreinigungen in Deutschland entdeckt worden
In der Debatte um Beschränkungen oder ein Verbot von Per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) macht die Bundesregierung klar, dass es bei dem laufenden Beschränkungsverfahren nach der EU-Chemikalienverordnung REACH nicht um ein "pauschales Verbot" gehe. Ziel sei eine "differenzierte Regelung", mit der die Emissionen der sogenannten Ewigkeitschemikalien in die Umwelt "signifikant" reduziert werden könne, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (20/13601) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13449) . Aufgrund der grenzüberschreitenden PFAS-Belastung, aber auch des EU-Binnenmarktes und des freien Warenverkehrs sei eine gesamteuropäische Regelung sinnvoll. Da eine wissenschaftliche Bewertung noch andauere und noch kein Regelungsentwurf der EU-Kommission vorliege, sei ein "detaillierte Positionierung" der Bundesregierung noch nicht möglich.
Grundsätzlich aber sei es das Ziel, das bestehende Risiko durch PFAS-Emissionen in die Umwelt zu reduzieren. In den letzten Jahren seien immer mehr, auch großflächige PFAS-Verunreinigungen in Deutschland entdeckt worden, deren Behebung "extrem schwierig bis unmöglich und stets kostspielig sei", heißt es in der Antwort weiter. Als Beispiel nennt die Bundesregierung einen Fall in Rastatt, Mittelbaden. Hier seien durch Belastungen bisher Kosten in Höhe von mehr als 40 Millionen Euro entstanden, ohne dass die Kontamination beseitigt werden konnte. Die Chemikalien stehen im Verdacht, gesundheitsgefährdend zu sein. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 18.11.24
Newsletterlauf: 05.02.25
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).