Schutz Kritischer Infrastrukturen


Eckpunkte für das Kritis-Dachgesetz vorgelegt
Das Kritis-Dachgesetz ergänzt die bestehenden Regelungen zum Cyberschutz von Kritischen Infrastrukturen




Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegen "Eckpunkte für das Kritis-Dachgesetz" (20/5491) vor. Danach wird mit dem Kritis-Dachgesetz zum ersten Mal das Gesamtsystem zum physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen (Kritis) in Deutschland in den Blick genommen und im Rahmen der dem Bund zustehenden Zuständigkeiten gesetzlich geregelt.

Das Kritis-Dachgesetz ergänze damit auch die bestehenden Regelungen zum Cyberschutz von Kritischen Infrastrukturen und trage zu einem kohärenten und resilienten System bei. Mit dem Dachgesetz solle auch die Zusammenarbeit der am Schutz Kritischer Infrastrukturen beteiligten Akteure auf staatlicher Seite und bei den Betreibern verbessert und klarer strukturiert werden.

Den Angaben zufolge soll das Gesetz die bestehende Bestimmung Kritischer Infrastrukturen mit dem Fokus auf mögliche Beeinträchtigungen der Versorgungssicherheit durch Bedrohungen aus dem Cyberraum durch eine "systematische und umfassende Identifizierung aller besonders schützenswerten Kritischen Infrastrukturen" ergänzen. Identifiziert werden sollen Kritische Infrastrukturen mindestens in den Sektoren Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, Digitale Infrastruktur, öffentliche Verwaltung, Weltraum und Lebensmittel (Produktion, Verarbeitung und Vertrieb). Zudem werde auch der Sektor "Kultur und Medien" angemessen einbezogen, ebenso sei der Bereich der Bildung und Betreuung in den Blick zu nehmen.

Die Gefahren für die Kritischen Infrastrukturen sollen laut Vorlage einer regelmäßigen Bewertung unterzogen werden. Die Einführung eines zentralen Störungs-Monitorings als Ergänzung zum bestehenden Meldewesen im Bereich der Cybersicherheit soll einen Gesamtüberblick über mögliche Schwachstellen beim physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen ermöglichen.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) "wird im Rahmen der Bundeszuständigkeit zu der übergreifenden zuständigen Behörde für den physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel ausgebaut", heißt es in der Unterrichtung ferner. Danach soll das BBK auch die Einhaltung der nach dem Kritis-Dachgesetz vorgesehenen Mindestvorgaben für Resilienzmaßnahmen beaufsichtigen und durchsetzen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 08.02.23
Newsletterlauf: 02.05.23


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