Sicherung der Integrität im Sport
Hinweisgebersysteme als wesentliche Bestandteile eines Compliance-Management-Systems (CMS) an
Integrität im Sport müsse umfassend durch ein einheitliches System gesichert werden
Aus Sicht von Transparency International braucht es zur Sicherung der Integrität im Sport ein einheitliches Hinweisgebersystem. Diese Forderung erhob Sylvia Schenk, Leiterin der Arbeitsgruppe Sport bei Transparency International vor dem Sportausschuss. Unterstützt wurde ihre Forderung vom Verein "Athleten Deutschland". Dessen Vertreter Maximilian Klein plädierte für ein zentrales Hinweisgebersystem, welches Meldungen entgegennehme, effektiv gegen Missstände, Fehlentwicklungen und Integritätsverletzungen vorgehe und wirksame Untersuchungs-, Sanktions- und Abhilfemechanismen bereithalten müsse.
Integrität im Sport müsse umfassend durch ein einheitliches System gesichert werden, sagte Schenk vor den Abgeordneten. Das Bundesinnenministerium (BMI) und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) müssten den bestehenden Wildwuchs an Zuständigkeiten, Einrichtungen und Hinweisgebersystemen eindämmen und langfristig in eine übersichtliche Architektur überführen. Das Ganze müsse sich an den Bedürfnissen der von Fehlverhalten Betroffenen ausrichten, statt an den "überkomplexen Strukturen im deutschen Sport". Perspektivisch, so die Vertreterin von Transparency International, müsse ein einheitliches Hinweisgebersystem "mit einer Telefonnummer und einer Mailadresse" angestrebt werden.
Maximilian Klein forderte ein harmonisiertes Integritätssystem, "in dem Integritäts- und Menschenrechtsrisiken strategisch zusammengeführt und ganzheitlich bearbeitet werden". Dieses System müsse Präventionsmaßnahmen flächendeckend sowie überprüfbar umsetzen und Risiken reduzieren. In der Mitte dieses Integritätssystems sollte aus Sicht von Athleten Deutschland eine unabhängige Integritätsagentur als perspektivische Erweiterung eines Zentrums für Safe Sport stehen.
Die besten Konzepte seien aber nutzlos, "wenn sie nur auf Papier existieren, nicht aber gelebt und umgesetzt werden", sagte Klein. Daher müssten hohe Mindeststandards und deren Umsetzung durch die Dachorganisationen des Sports und staatliche Zuwendungsgeber bindend verankert werden. "Eine funktionierende Integritätsarchitektur sollte Bedingung für die Gewährung staatlicher Sportförderung sein", befand er. Die Förderstrategie und -zusagen von Bund und Ländern müssten an überprüfbare Integritäts- und Menschenrechtsstrategien der Fördernehmer gekoppelt werden.
Thomas Arnold, Vorstand Finanzen beim DOSB, wies auf das zu Beginn des Jahres gestartete Angebot der Zentralen Hinweisstelle hin, dem sich die Mitgliedsorganisationen des DOSB anschließen können. Damit werden laut Arnold insbesondere drei Zielstellungen verfolgt. So soll damit eine zentrale Hinweisstelle sowohl für hinweisgebende Personen als auch für die Verbände, die bisher noch keine eigene Stelle besitzen, geschaffen werden. Gleichzeitig werde eine Ad-Hoc Ethik-Kommission für die Verbände geschaffen. Die Aufgabe der Zentralen Hinweisstelle bestehe in der Entgegennahme von Hinweisen, in der Beratung der hinweisgebenden Person über das Verfahren und den Fortgang des Verfahrens, in der Weitergabe des Hinweises an die zuständige Institution und deren Unterstützung bei der Aufklärung des Sachverhaltes, erläuterte der DOSB-Vertreter.
Auch der Sportrechtsexperte Rainer Tarek Cherkeh sieht Hinweisgebersysteme als wesentliche Bestandteile eines Compliance-Management-Systems (CMS) an. Je nach Größe, Struktur und relevanten Haftungsrisiken der Sportorganisation könne auch die Benennung einer Ombudsperson sinnvoll sein, befand er. Diese habe die Aufgabe, vereinsinterne oder vereinsexterne Hinweise auf gesetzeswidrige Sachverhalte im Verein entgegenzunehmen und an den Vorstand weiterzuleiten, "ohne dabei den Informanten preiszugeben". Im Sport seien derartige Meldestellen - wenn auch noch nicht in ausreichendem Maß - durchaus etabliert, so der Fachanwalt für Sportrecht. Dabei schade es nicht, wenn Betroffene sich mit ihrem Anliegen an verschiedene Meldestelle wenden können. Die Auswahl zu haben, könne sogar hilfreich sein, befand Cherkeh.
Für den Deutschen Turnerbund (DTB) sei das Thema Schutz vor Gewalt besonders relevant, sagte DTB-Präsident Alfons Hölzl. Aufgrund von entsprechenden Vorkommnissen in den Jahren 2018 und 2019 habe man einen verbandlichen Kultur- und Strukturwandelprozess aufgesetzt. Die dabei ausgegebene Maxime sehe vor, international maximal erfolgreich zu sein, aber jederzeit das Kindeswohl und die Persönlichkeitsrechte der Athleten zu berücksichtigen. "Wir wollen eine Persönlichkeitsentwicklung gewährleisten, die man mit einem guten Gewissen vertreten kann", sagte Hölzl. Daher sei das Thema auf höchster Ebene im Präsidium des DTB verankert worden. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 16.03.23
Newsletterlauf: 23.06.23
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>