Einführung eines Provisionsdeckels


Kein Verbot der Provisionsberatung durch die BaFin
Honorarberatung für Kunden bei Anlagebeträgen bis 25.000 Euro teurer sei als eine provisionsbasierte Beratung




Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) plant derzeit kein Provisionsverbot für den Versicherungsvertrieb. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/5905) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/5487). Darin heißt es weiter, eine solche Regelung könne nur der Gesetzgeber treffen. Auf die Frage der Abgeordneten, ob der Bundesregierung bereits Erkenntnisse nach der Einführung eines Provisionsdeckels von 2,5 Prozent zum 1. Juli 2022 vorliegen, heißt es, die BaFin habe eine Abfrage zu den Auswirkungen der Einführung des gesetzlichen Provisionsdeckels in der Restschuldversicherung durchgeführt.

Die Ergebnisse der Abfrage hätten keinerlei aufsichtliche Missstände ergeben. Zu Äußerungen aus der EU-Kommission für eine Abschaffung der Provisionsberatung heißt es, die Meinungsbildung der Bundesregierung zu dieser Frage sei noch nicht abgeschlossen. Es lägen auch keine gesicherten Erkenntnisse zur möglichen Entwicklung der privaten Altersvorsorge in Deutschland im Fall eines hypothetischen Verbots einer provisionsgestützten Beratung vor.

In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage hatte die CDU/CSU-Fraktion ein Nebeneinander von Provisions- und Honorarberatung aus wettbewerblichen, verbraucherschutzrechtlichen und auch aus sozialpolitischen Gründen befürwortet. Auch wurde darauf verwiesen, dass eine Honorarberatung für Kunden bei Anlagebeträgen bis 25.000 Euro teurer sei als eine provisionsbasierte Beratung. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 16.03.23
Newsletterlauf: 20.06.23


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen