Einführung eines Provisionsdeckels


Kein Verbot der Provisionsberatung durch die BaFin
Honorarberatung für Kunden bei Anlagebeträgen bis 25.000 Euro teurer sei als eine provisionsbasierte Beratung




Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) plant derzeit kein Provisionsverbot für den Versicherungsvertrieb. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/5905) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/5487). Darin heißt es weiter, eine solche Regelung könne nur der Gesetzgeber treffen. Auf die Frage der Abgeordneten, ob der Bundesregierung bereits Erkenntnisse nach der Einführung eines Provisionsdeckels von 2,5 Prozent zum 1. Juli 2022 vorliegen, heißt es, die BaFin habe eine Abfrage zu den Auswirkungen der Einführung des gesetzlichen Provisionsdeckels in der Restschuldversicherung durchgeführt.

Die Ergebnisse der Abfrage hätten keinerlei aufsichtliche Missstände ergeben. Zu Äußerungen aus der EU-Kommission für eine Abschaffung der Provisionsberatung heißt es, die Meinungsbildung der Bundesregierung zu dieser Frage sei noch nicht abgeschlossen. Es lägen auch keine gesicherten Erkenntnisse zur möglichen Entwicklung der privaten Altersvorsorge in Deutschland im Fall eines hypothetischen Verbots einer provisionsgestützten Beratung vor.

In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage hatte die CDU/CSU-Fraktion ein Nebeneinander von Provisions- und Honorarberatung aus wettbewerblichen, verbraucherschutzrechtlichen und auch aus sozialpolitischen Gründen befürwortet. Auch wurde darauf verwiesen, dass eine Honorarberatung für Kunden bei Anlagebeträgen bis 25.000 Euro teurer sei als eine provisionsbasierte Beratung. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 16.03.23
Newsletterlauf: 20.06.23


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