Untaugliches wie bedenkliches Instrument


Schluss mit Netzsperren unter Umgehung der Gerichte
Linksfraktion will Netzsperren nur nach richterlicher Anordnung



Netzsperren durch Internetprovider und andere Zugangsanbieter sollen nur noch erlaubt sein, wenn ein Gericht sie anordnet. Das fordert die Fraktion Die Linke (20/2080) in einem Antrag. Die Bundesregierung solle dafür einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, heißt es in der Vorlage.

Auf EU-Ebene solle sie sich zudem dafür einsetzen, dass Netzsperren "ausnahmslos als unzulässige Verletzung der Netzneutralität" eingeordnet werden. Behörden und Gerichte sollten zumindest nicht mehr durch das europäische Recht zur Anordnung von Netzsperren angehalten werden, schreiben die Abgeordneten.

Netzsperren seien ein ebenso "untaugliches wie bedenkliches Instrument" zu Bekämpfung illegaler Inhalte, führt die Linksfraktion zu Erklärung an. Sie seien entweder leicht zu umgehen oder erforderten tiefe Eingriffe in die Infrastruktur des freien Internets. Besser sei es stattdessen, illegale Inhalte zu löschen, argumentiert die Fraktion. Das umstrittene Zugangserschwerungsgesetz habe der Bundestag 2011 deshalb wieder aufgehoben.

Dennoch würden in Deutschland insbesondere im Bereich des Urheberrechts weiterhin Netzsperren errichtet. Grund dafür seien Vorgaben des europäischen Rechts. Mit der Clearingstelle Urheberrecht im Internet habe sich seit 2021 darüber hinaus eine private Kooperation zwischen Rechteinhabern und Providern etabliert, in deren Rahmen ohne jedes gerichtliche Verfahren Netzsperren gesetzt würden. Ein derart weitgehender Grundrechtseingriff ohne Beteiligung der Gerichte sei nicht hinnehmbar, schreiben die Abgeordneten. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 30.07.22
Newsletterlauf: 27.09.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen