Wettbewerbsrecht erneut überarbeitet
Bericht gemäß § 18 Absatz 8 und § 43a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Untersucht wurden die Neuregelungen im Rahmen der 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Die vor knapp vier Jahren in Kraft getretenen Nachbesserungen beim Wettbewerbsrecht haben weitgehend ihren Zweck erfüllt. Die Rechtssicherheit sei gestärkt worden, erklärt das Bundeswirtschaftsministerium in einem Bericht, den die Bundesregierung als Unterrichtung (19/26136) vorgelegt hat. Insbesondere die Handhabung von Fällen mit Bezug zur Digitalwirtschaft sei leichter geworden.
"Die transaktionsbezogene Aufgreifschwelle hat dem Bundeskartellamt die Prüfung weiterer Zusammenschlüsse auf innovationsgetriebenen Märkten ermöglicht, ohne großen Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft zu verursachen", heißt es weiter. Bei den geprüften Fällen habe der Technologiesektor einen geringeren, der Pharmasektor einen größeren Anteil gehabt als erwartet.
Untersucht wurden die Neuregelungen im Rahmen der 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB); dieses sieht auch den nun vorliegenden "Bericht gemäß §18 Absatz 8 und §43a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen" vor. Inzwischen ist das Wettbewerbsrecht erneut überarbeitet worden.
eingetragen: 03.02.21
Newsletterlauf: 13.04.21
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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