Wirecard: Bilanzkontrollverfahren auf Prüfstand
Versäumnisse in der behördlichen Aufsicht der Firma Wirecard AG durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die BaFin ist den Vorkommnissen und Vorwürfen zu Marktmanipulation, Bilanzbetrug, Insiderhandel und Geldwäsche im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten und Befugnisse unter Einbindung weiterer Behörden und Stellen nachgegangen
Die Maßnahmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) seit Februar 2019 mit Bezug zur inzwischen insolventen Wirecard AG führt die Bundesregierung in einer Antwort (19/21314) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/20918) aus. Dabei handelt es sich beispielsweise um Strafanzeigen wegen des Verdachts der Marktmanipulation.
Die Bundesregierung kündigt in der Antwort zudem an, in Folge des Falls Wirecard Prozesse und Organisation der Aufsicht überprüfen zu wollen. Auf dem Prüfstand stünde unter anderem das zweistufige Bilanzkontrollverfahren und die Aufgaben und Rolle der Wirtschaftsprüfer. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 18.07.20
Newsletterlauf: 21.10.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
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