Wirecard: Bilanzkontrollverfahren auf Prüfstand
Versäumnisse in der behördlichen Aufsicht der Firma Wirecard AG durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die BaFin ist den Vorkommnissen und Vorwürfen zu Marktmanipulation, Bilanzbetrug, Insiderhandel und Geldwäsche im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten und Befugnisse unter Einbindung weiterer Behörden und Stellen nachgegangen
Die Maßnahmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) seit Februar 2019 mit Bezug zur inzwischen insolventen Wirecard AG führt die Bundesregierung in einer Antwort (19/21314) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/20918) aus. Dabei handelt es sich beispielsweise um Strafanzeigen wegen des Verdachts der Marktmanipulation.
Die Bundesregierung kündigt in der Antwort zudem an, in Folge des Falls Wirecard Prozesse und Organisation der Aufsicht überprüfen zu wollen. Auf dem Prüfstand stünde unter anderem das zweistufige Bilanzkontrollverfahren und die Aufgaben und Rolle der Wirtschaftsprüfer. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 18.07.20
Newsletterlauf: 21.10.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.