Besteuerung von Social-Media-Akteuren
Steuer-Leitfaden für Influencer und Blogger geplant
Personen, die diesen Tätigkeiten regelmäßig mit einer Gewinnerzielungsabsicht nachgehen und damit Einnahmen erwirtschaften, erzielen nach § 15 des Einkommensteuergesetzes (EStG) Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Influencer und Blogger sollen gezielt über ihre Steuerpflichten aufgeklärt werden. Dazu wird aktuell im Bundesfinanzministerium ein "Leitfaden zur Besteuerung von 'Social-Media-Akteuren'" erarbeitet. Der Leitfaden soll in Kürze auf der Webseite des Ministeriums veröffentlicht werden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/21307) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21041) hervor.
Den Ausführungen der Bundesregierung zufolge sind die zuständigen Behörden für das Thema der Besteuerung von Social-Media-Akteuren entsprechend sensibilisiert. Da der Vollzug des Gewerberechts sowie die Erhebung der Umsatzsteuer und der Vollzug des Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuergesetzes in der Zuständigkeit der Länder liege, lägen der Bundesregierung keine Details zu steuerlich erfassten Bloggern und Influencern vor, heißt es weiter in der Antwort.
Vorbemerkung der Fragesteller
Über digitale Kanäle veröffentlichen Blogger und Influencer Produktrezessionen oder Posts, die die Aufmerksamkeit der Kunden auf Produkte oder Dienstleistungen lenken sollen. Sie sind damit Meinungsführer und Multiplikatoren im Internet. Die Auftraggeber gewähren ihnen für diese Tätigkeiten Gegenleistungen in Form von Geld oder Sachwerten. So dürfen die Blogger und Influencer oftmals die ihnen überlassenen Gegenstände behalten, werden zu Reisen eingeladen und übernachten umsonst in Hotels. Neben Gutscheinen können weitere Einnahmen aus einem Affiliate-Marketing entstehen.
Personen, die diesen Tätigkeiten regelmäßig mit einer Gewinnerzielungsabsicht nachgehen und damit Einnahmen erwirtschaften, erzielen nach § 15 des Einkommensteuergesetzes (EStG) Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Zugleich sind sie Unternehmer nach dem Umsatzsteuergesetz und müssen in jedem Fall eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben. Auch besteht eine grundsätzliche Gewerbesteuerpflicht.
Für die Werbeindustrie sind Social-Media-Akteure zu einem entscheidenden Faktor geworden. Das Steuerrecht in Deutschland knüpft jedoch noch immer größtenteils an die traditionellen Berufe an und scheint nach Ansicht der Fragesteller für diese Entwicklungen noch nicht ausreichend gerüstet zu sein.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 18.07.20
Newsletterlauf: 22.10.20
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