Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Energie-Audits für Unternehmen Pflicht


Die Pflicht zur Durchführung dieser Energie-Audits soll einen gemeinsamen Rahmen für Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz in der EU schaffen
Die Steigerung der Energieeffizienz durch den intelligenten Einsatz von Energie

(07.01.15) - Große Unternehmen sollen verpflichtet werden, in regelmäßigen Abständen sogenannte Energie-Audits durchzuführen. Dabei werden die Energiequellen und der Energieverbrauch eines Unternehmens überprüft und bewertet. Dies sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (18/3373) vor.

Die Pflicht zur Durchführung dieser Energie-Audits soll einen gemeinsamen Rahmen für Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz in der EU schaffen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Energieeffizienz in der EU bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent gesteigert wird. Wie die Bundesregierung in der Begründung des Entwurfs schreibt, sind deutsche Unternehmen weltweit Vorreiter bei der Nutzung energieeffizienter Techniken und Lösungen, um bestehende Einsparpotenziale zu identifizieren und zu heben.

"Mit der Pflicht zur Einführung von Energie-Audits soll diese Entwicklung verbreitert werden", hofft die Bundesregierung. Die Steigerung der Energieeffizienz durch den intelligenten Einsatz von Energie diene der Versorgungssicherheit und der Wirtschaftlichkeit der Energieversorgung. Sie leiste gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Ressourcenschonung. Die Wirtschaft wird durch die Energie-Audits mit Kosten in Höhe von 50 Millionen Euro pro Jahr belastet. (Deutscher Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

  • Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

    Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von "Dual-Use-Gütern", also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Der Etat des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) soll 2025 um 332 Millionen Euro auf 10,1 Milliarden Euro steigen im Vergleich zu 2024. Das zumindest sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zugeleitet wurde (20/12400).

  • Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen

    Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (KapMuG - 20/10942, 20/11307) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung mit Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion, der Gruppen Die Linke und BSW und Enthaltung der AfD-Fraktion.

  • Auskunftssperren für Mandatsträger

    Die Deutsche Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (20/12349) den Schutz gefährdeter Personen vor Anfeindungen oder sonstigen Angriffen, die nach Bekanntwerden ihrer Wohnanschrift durch Melderegisterauskünfte erfolgen können, verstärken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen