
Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413
Umsetzung der RED-III-Verordnung: Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
Damit werde nicht nur die Ende 2024 ausgelaufene EU-Notfallverordnung zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren beim Ausbau erneuerbarer Energien verlängert, erklärte ein Mitglied der SPD. Die geänderte Fassung integriere auch weitere Vorschläge für Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz, im Windenergieflächenbedarfsgesetz und im Baugesetzbuch. Besonders hob der Abgeordnete geänderte Regeln für das Repowering von Windanlagen hervor. Hier seien zuletzt Probleme im Genehmigungsverfahren mit den Luftverkehrsbehörden entstanden, die den Ausbau der Windenergie gebremst hätten. Das solle sich ändern: Regelungen, die nun die Beteiligung von Luftverkehrsbehörden und Bundeswehr vorsähen, gleichzeitig aber Fristen für die Behörden etablierten, sorgten so für mehr Rechtssicherheit, betonte der SPD-Politiker.
Die Unionsfraktion hatte zuvor auf von Umweltverbänden geäußerte Bedenken hinsichtlich der Anwendbarkeit und Rechtsklarheit des Gesetzentwurfes verwiesen, die auch in der öffentlichen Anhörung des Gesetzentwurfes laut geworden waren. Mangelnde Praxistauglichkeit könne zu Unsicherheiten und Verzögerungen im Verfahren führen, das gelte auch für den Wegfall der Umweltverträglichkeitsprüfung, mahnte ein Abgeordneter der Union. Wie wolle die Bundesregierung Rechtssicherheit für alle Beteiligten gewährleisten?
Scharfe Kritik am Gesetzentwurf kam von der Opposition: So betonte die AfD, das Gesetz zeige erneut, dass der Bundesregierung Klimaschutz wichtiger sei als Natur- und Artenschutz. Die Umsetzung der RED-III-Verordnung führe zu erheblichen Defiziten im Naturschutz - in vielen für die Windkraftausbau ausgewiesenen Gebieten hätten im Vorfeld noch gar keine Umweltverträglichkeitsprüfungen stattgefunden. Das habe in der Anhörung eine als Sachverständige geladene Vertreterin des Naturschutzbundes bestätigt.
Deutliche Zweifel äußerte auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Es sei zu befürchten, dass damit gleichzeitig der Windkraftausbau in der Fläche gehemmt und der Natur- und Artenschutz beschnitten werden, so ein Fraktionsmitglied. Problematisch seien etliche unbestimmte Rechtsbegriffe im Gesetzentwurf, die die Regelungen anfälliger für Klagen machten. Besonders jedoch monierte der Grünen-Abgeordnete Rückschritte bei Umweltverträglichkeits- und Artenschutzprüfungen. Diese führten de facto dazu, dass weder bei der Planung noch bei der Genehmigung Prüfungen stattfänden.
Die Linke schloss sich der Kritik an: Auch wenn einzelne Regelungen etwa zur Digitalisierung der Verfahren begrüßenswert seien, so ließen sich die Verfahren nicht allein dadurch oder durch Fristverkürzungen beschleunigen. Es brauche auch mehr Personal in den Behörden. Vor allem dürften beschleunigte Verfahren nicht zulasten des Umweltschutzes gehen, mahnte eine Abgeordnete der Linksfraktion. Sonst drohe der Windkraftausbau an Akzeptanz zu verlieren.
Der Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023 / 2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" zielt unter anderem darauf, die immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien außerhalb von Beschleunigungsgebieten zu verkürzen. Dazu sind bestimmte Höchstfristen für den Abschluss der Genehmigungsverfahren vorgesehen, die je nach Art des Vorhabens unterschiedlich lang sind und von einem Monat bis zu zwei Jahren betragen können.
Die hib-Meldung zum Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1096526
Die hib-Meldung zur öffentlichen Anhörung: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1098280
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 13.07.25