Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung
Gegen Steuerhinterziehung und Steueroasen: Wer Steueroasen nutzt, um Steuerzahlungen in Deutschland zu vermeiden, muss künftig mit schärferen Mitwirkungs- und Nachweispflichten rechnen
Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung konkretisiert die oben genannten Mitwirkungs- und Nachweispflichten bei Geschäftsbeziehungen zu so genannten unkooperativen Staaten
(10.08.09) - Das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung gilt seit dem 1. August und erschwert die Flucht in Steueroasen. Das Bundeskabinett billigte jetzt die Rechtsverordnung zum neuen Gesetz. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates und soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Wer Steueroasen nutzt, um Steuerzahlungen in Deutschland zu vermeiden, muss künftig mit schärferen Mitwirkungs- und Nachweispflichten rechnen.
Die Bundesregierung kann Firmen und Privatpersonen mit Geschäftsbeziehungen zu so genannten unkooperativen Staaten stärker zur Mitwirkung und zum Nachweis ihrer Steuerangaben verpflichten. Wer diesen Pflichten nicht nachkommt, kann Steuervorteile verlieren. Dazu zählen etwa der Betriebsausgabenabzug, die Entlastung bei der Kapitalertragssteuer oder bei Dividenden.
Liste unkooperativer Staaten
Am letzten Mittwoch beschloss das Bundeskabinett nun auch den Entwurf einer Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung. Die Verordnung konkretisiert die oben genannten Mitwirkungs- und Nachweispflichten bei Geschäftsbeziehungen zu so genannten unkooperativen Staaten.
Die nicht kooperativen Staaten sollen in einem späteren Schreiben aufgelistet werden. Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Zuständig dafür ist das Bundesfinanzministerium im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und Bundeswirtschaftsministerium. Die obersten Finanzbehörden der Länder müssen zustimmen. Die Verordnung soll in dieser Legislaturperiode in Kraft treten.
Internationaler Kampf gegen Steueroasen
Die Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf im April im Kabinett beschlossen. Sie handelt damit im Einklang mit dem zuletzt beim G 20-Finanzgipfel Anfang April in London abgestimmten internationalen Vorgehen.
Damit Steueroasen verschwinden, müssen mehr Gebiete international anerkannte Steuerregeln beachten. Weltweit gehen den Staaten etwa 2 Billionen bis 12 Billionen US-Dollar durch Steuerhinterziehung verloren.
Steueroasen sind Staaten und Gebiete, die keine Informationen entsprechend den von der OECD gesetzten Standards mit Steuerbehörden anderer Länder austauschen. OECD bedeutet Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Mehr Staaten und Gebiete wollen kooperieren
Kurz nach dem G20-Weltfinanzgipfel in London hatte die OECD am 7. April bekanntgegeben, dass keine Staaten und Gebiete mehr auf einer so genannten "Schwarzen Liste" geführt werden. Inzwischen haben insgesamt 43 Staaten und Gebiete erklärt, dass sie die internationalen Steuerstandards einführen und besser kooperieren wollen, berichtete Bundesfinanzminister Peer Steinbrück.
In einer gemeinsamen Erklärung nach einer internationalen Konferenz am 23. Juni in Berlin kündigten die Teilnehmer entschieden Sanktionen gegen Steueroasen an. Die Schweiz, Österreich und Luxemburg tragen das Kommuniqué mit. Auch die US-amerikanische Regierung bekämpft die Steuerhinterziehung mit einem hohen Druck. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Weiterführende Informationen (externe Links):
Informationen zum Gesetzentwurf
Verordnung zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung
OECD-Staaten für Sanktionen gegen Steueroasen
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