Weiterentwicklung des Lärmschutzrechts
Kinderlärm soll nicht mehr als schädliche Umwelteinwirkung gelten
Planungen, wonach Kindertageseinrichtungen in reinen Wohngebieten generell zuzulassen sind
(16.05.11) - Kinderlärm, der von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen ausgeht, soll im Regelfall nicht als schädliche Umwelteinwirkung gelten. Es bestehe Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung des Lärmschutzrechts, schreibt die Deutsche Bundesregierung in dem von ihr vorgelegten "Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Privilegierung des von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen ausgehenden Kinderlärms" (17/5709).
Aufgrund der Regelung werde sich eine "Ausstrahlung" auf das zivile Nachbarschaftsrecht ergeben, "so dass davon ausgegangen werden kann, dass dieser Lärm im Regelfall auch keine wesentliche Beeinträchtigung für benachbarte Grundstücke darstellt", schreibt die Bundesregierung weiter und verweist außerdem auf Planungen, wonach Kindertageseinrichtungen in reinen Wohngebieten generell zuzulassen sind. Der Bundesrat bittet in seiner Stellungnahme darum, Einrichtungen der Kindertagespflege mit den Kindertagesstätten gleichzustellen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
-
Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt
Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).
-
Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von "Dual-Use-Gütern", also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden.
-
Bekämpfung von Finanzkriminalität
Der Etat des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) soll 2025 um 332 Millionen Euro auf 10,1 Milliarden Euro steigen im Vergleich zu 2024. Das zumindest sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zugeleitet wurde (20/12400).
-
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (KapMuG - 20/10942, 20/11307) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung mit Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion, der Gruppen Die Linke und BSW und Enthaltung der AfD-Fraktion.
-
Auskunftssperren für Mandatsträger
Die Deutsche Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (20/12349) den Schutz gefährdeter Personen vor Anfeindungen oder sonstigen Angriffen, die nach Bekanntwerden ihrer Wohnanschrift durch Melderegisterauskünfte erfolgen können, verstärken.