Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Angemessene Vergütung für Urheber


Urheberrecht: Veränderte Vorschriften für gemeinsame Vergütungsregeln, wie sie beispielsweise zwischen Verbänden der Filmschaffenden und der Filmproduzenten getroffen werden
Reform des Urheberrechts im Jahr 2002, welche die Position von Rechteinhabern gegenüber Verwertern stärken sollte, hat noch nicht zum erhofften Erfolg geführt



Freiberufliche Künstler und Autoren, die bei Honorarverhandlungen oft am kürzeren Hebel sitzen, sollen in ihrer Rechtsstellung gegenüber den Verwertern ihrer Werke, wie Verlegern und Filmproduzenten, gestärkt werden. Dies ist erklärtes Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (18/8625), der jetzt dem Bundestag zur Beratung zugestellt wurde. Ihm liegt die Einschätzung zugrunde, dass die Reform des Urheberrechts im Jahr 2002, welche die Position von Rechteinhabern gegenüber Verwertern stärken sollte, noch nicht zum erhofften Erfolg geführt hat. Wie die Bundesregierung schreibt, setzt sie mit dem Reformvorschlag die Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und SPD um.

Ein Instrument des Gesetzentwurfs sind veränderte Vorschriften für gemeinsame Vergütungsregeln, wie sie beispielsweise zwischen Verbänden der Filmschaffenden und der Filmproduzenten getroffen werden. Künstler, die auf Einhaltung dieser Regeln pochen, müssen derzeit befürchten, nicht mehr engagiert zu werden, sofern es sich nicht gerade um Stars handelt. In einer ähnlichen Position sind oft freie Journalisten. Hier soll ein Verbandsklagerecht verbunden mit einem gesetzlichen Unterlassungsanspruch dafür sorgen, dass der Freischaffende nicht mehr alleine dem Auftraggeber gegenübertreten müssen.

Eine weitere Neuerung ist der jährliche Auskunftsanspruch des Urhebers über die Nutzung seines Werks. Bisher wird oft ein einmal honoriertes Werk noch in vielfältiger anderer Weise verwertet, ohne dass der Autor davon erfährt, geschweige denn dafür vergütet wird.

Eingeschränkt werden sollen zudem die Möglichkeiten, einem Kreativen durch ein sogenanntes ausschließliches Nutzungsrecht jede Form der Rechteverwertung für eine einmalige Pauschale abzukaufen. Mit der Novelle soll diese Möglichkeit auf einen Zeitraum von zehn Jahren beschränkt werden. Danach soll der Urheber sein Werk frei anderweitig verwerten können, etwa für eine Neuverfilmung. Dem Rechteverwerter verbliebe in diesem Fall aber ein einfaches Nutzungsrecht, er könnte also beispielsweise das von ihm verlegte Buch des Autoren weiterhin verkaufen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 28.06.16
Home & Newsletterlauf: 22.07.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

  • Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

    Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von "Dual-Use-Gütern", also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Der Etat des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) soll 2025 um 332 Millionen Euro auf 10,1 Milliarden Euro steigen im Vergleich zu 2024. Das zumindest sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zugeleitet wurde (20/12400).

  • Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen

    Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (KapMuG - 20/10942, 20/11307) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung mit Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion, der Gruppen Die Linke und BSW und Enthaltung der AfD-Fraktion.

  • Auskunftssperren für Mandatsträger

    Die Deutsche Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (20/12349) den Schutz gefährdeter Personen vor Anfeindungen oder sonstigen Angriffen, die nach Bekanntwerden ihrer Wohnanschrift durch Melderegisterauskünfte erfolgen können, verstärken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen