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Steuerrecht soll vereinfacht werden


Gesetzentwurf zur Steuervereinfachung: Durch die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages werde das Erfordernis eines Einzelnachweises von Werbungskosten in noch größerem Umfang entbehrlich als bisher
Anforderungen an elektronische Rechnungen für Umsatzsteuerbelange sollen reduziert werden

(28.03.11) - Die Deutsche Bundesregierung will den jährlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 auf 1.000 Euro anheben. Dies geht aus dem Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes (17/5125) hervor, mit dem die Steuerpraxis mit einer Reihe von Maßnahmen vereinfacht, vorhersehbarer gestaltet und von unnötiger Bürokratie befreit werden soll. Steuerzahler und Steuerverwaltung würden spürbar von Erklärungs- und Prüfungsaufwand entlastet, schreibt die Bundesregierung.

Zu den einzelnen Maßnahmen heißt es, durch die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages werde das Erfordernis eines Einzelnachweises von Werbungskosten in noch größerem Umfang entbehrlich als bisher. Erleichterungen würden sich auch hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten ergeben. Bisher wurden diese Aufwendungen, je nachdem ob sie beruflich bedingt oder privat veranlasst waren, steuerlich unterschiedlich behandelt. "Unter Beibehaltung der bestehenden Höchstbeträge werden zukünftig Aufwendungen anerkannt, ohne dass es wie bisher auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern ankommt", heißt es in der Begründung des Entwurfs. Durch den Verzicht auf persönliche Anspruchsvoraussetzungen könnten auch mehr Eltern von dem Steuervorteil profitieren.

Außerdem können Steuerpflichtige ihre Steuerklärung in Zukunft nur alle zwei Jahre abgeben. Unternehmer sind von dieser Regelung aber ausgeschlossen.

Die Einkünfte- und Bezügegrenze beim Kindergeld und bei Kinderfreibeträgen für volljährige Kinder wird gestrichen. Dadurch werde der Erklärungsaufwand für Eltern deutlich vermindert. Die bisher notwendige aufwändige Ermittlung und Erklärung der Einkünfte und Bezüge von Kindern werde damit der Vergangenheit angehören. Außerdem müssen Kapitaleinkünfte in Zukunft nicht mehr bei der Ermittlung zumutbarer Belastungen bei den "außergewöhnlichen Belastungen" einbezogen werden. Dadurch entfalle die Abfrage von Kapitaleinkünften in den Vordrucken.

Außerdem sieht der Gesetzentwurf die Streichung von mehreren Steuerbefreiungen vor, die sich aufgrund Zeitlablaufs erledigt haben. Genannt werden unter anderem Entschädigungen an ehemalige deutsche Kriegsgefangene oder Zinsen aus Schuldbuchforderungen nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz.

Die Anforderungen an elektronische Rechnungen für Umsatzsteuerbelange sollen reduziert werden. Durch diese und andere Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie für Unternehmen wird eine Netto-Entlastung von 4 Milliarden Euro erwartet. Weitere Entlastung soll die stärkere Nutzung elektronischer Formulare bringen.

Der Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen vor. So hält er es für kaum durchführbar, eine Steuererklärung nur alle zwei Jahre abzugeben. Außerdem soll die Bundesregierung prüfen, ob für den Sparer-Pauschbetrag ein elektronisches Verfahren mit zentralen Zugriffsmöglichkeiten eingeführt werden kann. (Deutscher Bundesregierung: ra)


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